Was ist die Steuernummer und wie beantrage ich sie?
Die Steuernummer ist die Kennung, unter der das Finanzamt eine Person oder ein Unternehmen steuerlich führt. Sie wird über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt, der ausschließlich elektronisch über das Portal ELSTER eingereicht wird. Nach einer Gewerbeanmeldung fordert das Finanzamt den Fragebogen meist automatisch an, Freiberufler müssen ihn eigenständig ausfüllen. Die Bearbeitung dauert in der Praxis ca. 2–6 Wochen.
Wer muss den Fragebogen ausfüllen?
Grundsätzlich jede Person, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmt – unabhängig von der Rechtsform. Auch bei Gründung einer GmbH oder UG ist ein eigener Fragebogen für die Gesellschaft nötig, zusätzlich zur persönlichen Steuernummer der Gesellschafter.
- Einzelunternehmer und Freiberufler: ein Fragebogen für die natürliche Person
- GbR: ein Fragebogen für die Gesellschaft plus Angaben zu den Gesellschaftern
- UG/GmbH: eigener Fragebogen für die Kapitalgesellschaft nach Handelsregister-Eintrag
Ablauf: So funktioniert die Beantragung
- Konto bei ELSTER anlegen (falls noch nicht vorhanden) – die Registrierung mit Zertifikat dauert selbst schon einige Tage
- Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” im ELSTER-Portal öffnen
- Persönliche und betriebliche Angaben eintragen (Anschrift, Tätigkeit, Bankverbindung)
- Umsatz- und Gewinnprognose für Gründungs- und Folgejahr angeben
- Kleinunternehmerregelung sowie IST-/SOLL-Versteuerung auswählen
- Formular elektronisch signieren und übermitteln
Praxistipp: ELSTER-Zertifikat frühzeitig beantragen, idealerweise schon vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung, da die Freischaltung mehrere Tage dauert.
Die wichtigsten Angaben im Fragebogen
| Bereich | Was verlangt wird |
|---|---|
| Persönliche Daten | Name, Anschrift, Steuer-ID, Familienstand |
| Betrieb | Art der Tätigkeit, Beginn, Betriebsstätte |
| Gewinnprognose | erwarteter Gewinn Gründungs- und Folgejahr |
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmerregelung ja/nein, IST/SOLL |
| Bankverbindung | für Erstattungen und ggf. Lastschrift |
| Mitarbeiter | Anzahl geplanter Beschäftigter |

Kleinunternehmerregelung im Fragebogen wählen
Wer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als ca. 25.000 € Umsatz erzielt und im Folgejahr nicht mehr als 100.000 € erwartet, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählen. Vorteil: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug, weniger Verwaltungsaufwand. Nachteil: bei hohen Investitionen zu Beginn kann der fehlende Vorsteuerabzug teurer sein als der bürokratische Mehraufwand der Regelbesteuerung.
IST- versus SOLL-Versteuerung
| Merkmal | IST-Versteuerung | SOLL-Versteuerung |
|---|---|---|
| USt fällig bei | Zahlungseingang | Rechnungsstellung |
| Liquiditätsvorteil | ja | nein |
| Wer darf wählen | Vorjahresumsatz bis 800.000 € | alle |
Für die meisten Gründer ist die IST-Versteuerung vorteilhafter, da Umsatzsteuer erst fällig wird, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist.
Wo beantrage ich die Steuernummer?
Zuständig ist das Finanzamt deines Wohnsitzes beziehungsweise der Betriebsstätte. Einen Antrag am Schalter oder per Formular auf Papier gibt es nicht mehr: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird nach § 138 Abs. 1b AO grundsätzlich elektronisch über ELSTER übermittelt. Nur in Härtefällen lässt das Finanzamt auf Antrag die Papierform zu.
Der Weg in ELSTER:
- Auf elster.de ein Benutzerkonto anlegen. Die Freischaltung läuft per Brief und dauert meist mehrere Tage – früh starten.
- Nach dem Login unter „Formulare & Leistungen“ den Punkt „Alle Formulare“ öffnen.
- Im Bereich „Fragebögen zur steuerlichen Erfassung“ den passenden Fragebogen wählen: Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.
- Formular ausfüllen, prüfen lassen und elektronisch signiert absenden.
- Übermittlungsprotokoll und PDF-Ausdruck speichern – beides brauchst du bei Rückfragen.
Die Steuernummer kommt anschließend per Post. Eine gesonderte Gebühr fällt nicht an; die Beantragung ist kostenlos.
Steuernummer für eine GbR beantragen
Die GbR ist umsatzsteuerlich ein eigenes Unternehmen und bekommt deshalb eine eigene Steuernummer. Sie wird über den Fragebogen für Personengesellschaften beantragt.
Wichtig ist die Trennung der Ebenen: Die GbR erhält eine Steuernummer für Umsatzsteuer und für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gewinne. Die Gesellschafter versteuern ihren Gewinnanteil weiterhin unter ihrer persönlichen Steuernummer in der Einkommensteuererklärung.
Zusätzlich abgefragt werden: Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die wesentlichen Vereinbarungen, Namen und Steuer-IDs aller Gesellschafter, Beteiligungsquoten, Gewinnverteilung, vertretungsberechtigte Person und die Bankverbindung der Gesellschaft. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist rechtlich nicht zwingend, erspart aber Rückfragen.
Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmer?
Nach der Anmeldung ist die häufigste Frage, was künftig tatsächlich ans Finanzamt geht. Für Einzelunternehmen sind es in der Regel drei Steuerarten:
- Einkommensteuer: auf den Gewinn, ermittelt über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Grundfreibetrag bleibt steuerfrei, darüber greift der progressive Tarif. Das Finanzamt setzt nach dem ersten Bescheid meist vierteljährliche Vorauszahlungen fest.
- Umsatzsteuer: 19 % oder 7 % auf die Ausgangsleistungen, abzüglich der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und meldet auch keine Voranmeldungen.
- Gewerbesteuer: nur bei gewerblicher Tätigkeit. Für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag; die Steuer wird über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Dazu kommen bei Beschäftigten die Lohnsteuer-Anmeldungen. Für die Rücklagenplanung hilft der Steuerrücklagen-Rechner, für die laufenden Meldungen der Umsatzsteuer-Voranmeldung-Rechner. Einen vollständigen Überblick über Haftung, Buchführung und Steuern gibt der Artikel Einzelunternehmen.
Häufige Fehler beim Fragebogen
- Gewinnprognose zu hoch angesetzt – führt zu unnötig hohen Vorauszahlungen
- Kleinunternehmerregelung übersehen, obwohl sie passen würde
- Betriebsstätte falsch angegeben bei Homeoffice-Gründungen
- ELSTER-Registrierung zu spät begonnen, dadurch verzögert sich die gesamte Anmeldung
Was passiert nach der Übermittlung?
Das Finanzamt prüft die Angaben und vergibt die Steuernummer per Post, in der Regel innerhalb weniger Wochen. Ab diesem Zeitpunkt kannst du korrekte Rechnungen nach § 14 UStG mit Steuernummer ausstellen. Bei geplantem EU-Geschäft solltest du zusätzlich die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen – das ist ein separater Vorgang.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich eine Steuernummer?+
Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER (www.elster.de). Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Finanzamt meist automatisch eine Aufforderung, Freiberufler stellen den Antrag eigenständig.
Wie lange dauert die Bearbeitung?+
In der Praxis meist 2–6 Wochen, je nach Auslastung des Finanzamts. Die Steuernummer kommt per Post.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?+
Die Steuernummer identifiziert dich gegenüber dem deutschen Finanzamt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird beim Bundeszentralamt für Steuern separat für den EU-weiten Geschäftsverkehr beantragt.
Brauche ich eine Steuernummer schon vor der ersten Rechnung?+
Ja, die Steuernummer gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG. Ohne sie darfst du formal keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.
Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht fristgerecht ausfülle?+
Das Finanzamt kann eine Erinnerung mit Fristsetzung schicken, im Extremfall die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Praktisch ist wichtiger: ohne Steuernummer kannst du keine korrekten Rechnungen stellen.
Kann ich die Kleinunternehmerregelung im Fragebogen wählen?+
Ja, dafür gibt es ein eigenes Feld. Voraussetzung: Vorjahresumsatz bis 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 €.
Was ist die IST- und was die SOLL-Versteuerung?+
Bei der IST-Versteuerung wird Umsatzsteuer erst fällig, wenn die Rechnung bezahlt wurde, bei der SOLL-Versteuerung bereits mit Rechnungsstellung. Kleinere Unternehmen können meist die IST-Versteuerung beantragen, was die Liquidität schont.
Muss ich einen Umsatz und Gewinn schätzen, auch wenn ich noch nicht gestartet bin?+
Ja, das Finanzamt verlangt eine Prognose für das Gründungs- und das Folgejahr. Realistische, eher konservative Schätzungen vermeiden hohe Vorauszahlungen oder Nachzahlungen.
Was mache ich, wenn sich meine Schätzung im Fragebogen später als falsch herausstellt?+
Das ist normal und kein Problem – die endgültige Steuerlast ergibt sich aus der Steuererklärung. Bei starken Abweichungen kann man beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Brauche ich einen Steuerberater für den Fragebogen?+
Nicht zwingend, aber bei komplexeren Fragen – etwa internationalem Geschäft, mehreren Gesellschaftern oder hoher Investitionssumme – lohnt sich eine kurze Abstimmung, da einige Angaben Jahre nachwirken.
Wo genau beantrage ich die Steuernummer?+
Beim Finanzamt deines Wohnsitzes oder deiner Betriebsstätte, und zwar elektronisch über ELSTER. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist nach § 138 Abs. 1b AO grundsätzlich elektronisch zu übermitteln; die Papierform gibt es nur noch als Härtefall auf Antrag. Die Beantragung selbst ist kostenlos.
Braucht eine GbR eine eigene Steuernummer?+
Ja. Die GbR beantragt über den Fragebogen für Personengesellschaften eine eigene Steuernummer für Umsatzsteuer und Gewinnfeststellung. Die Gesellschafter versteuern ihren Gewinnanteil daneben unter ihrer persönlichen Steuernummer.
Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmer?+
Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf die Ausgangsleistungen – außer bei der Kleinunternehmerregelung – und bei gewerblicher Tätigkeit Gewerbesteuer mit einem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag, die weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
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- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
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- comveri GmbHHerausgeberin von Gründer-Guru – redaktionelle Prüfung gegen Primärquellen
Verwendete Primärquellen
- § 14 GewO – Anzeigepflicht Gewerbe – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 14. August 2026)
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 14. August 2026)
- Existenzgründungsportal – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (abgerufen am 14. August 2026)
Methodik: redaktionelle Auswertung der oben genannten Primärquellen (Gesetzestexte, Behörden- und Förderportale) durch die comveri GmbH. Anbietervergleiche beruhen auf öffentlich verfügbaren Angaben, nicht auf eigenen Praxistests. Keine Rechts- oder Steuerberatung, Gewähr ausgeschlossen – mehr dazu unter Transparenz & Redaktionsplan.
Redaktioneller Hinweis
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Zuletzt fachlich geprüft am 14. August 2026, nächste Prüfung geplant für 12. Dezember 2026. Inhalte entstehen redaktionell auf Basis von Primärquellen und öffentlich verfügbaren Informationen – ohne eigene Produkttests und ohne Rechts- oder Steuerberatung.
