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Umsatzsteuer-Voranmeldung Rechner

Zahllast oder Erstattung berechnen – und wissen, wann die nächste Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig ist.

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Was diese Zahl bedeutet

2.050 € sind Geld, das nie dir gehört hat – es steckt bereits in deinen Einnahmen. Wer es auf dem Geschäftskonto liegen lässt, plant mit fremdem Geld und merkt es zum 10.11.2026, deinem nächsten Abgabetermin.

Grundlage: § 18 UStG, Fälligkeit am 10. des Folgemonats (ohne Dauerfristverlängerung)

Was du mit dieser Zahl jetzt machst

Dein Ergebnis: Zahllast: 2.050 €

Eine Zahl allein überzeugt weder Bank noch Amt – erst die ausgefüllte Unterlage tut das. Mit der Vorlage sparst du dir das Aufbauen der Struktur.

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Nächste Schritte

Fachlich geprüft am 14. August 2026

Was ist Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die unterjährige Meldung der vereinnahmten Umsatzsteuer abzüglich der abziehbaren Vorsteuer an das Finanzamt, elektronisch über ELSTER nach § 18 UStG. Der Meldezeitraum ist monatlich oder vierteljährlich und richtet sich nach der Steuerlast des Vorjahres. Die Zahllast ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig, sofern keine Dauerfristverlängerung besteht.

So wird gerechnet

Zahllast der Voranmeldung

Zahllast = Umsatz 19 % × 0,19 + Umsatz 7 % × 0,07 − Vorsteuer

Die Umsatzsteuer auf deine Ausgangsleistungen abzüglich der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Ein negatives Ergebnis ist ein Erstattungsanspruch.

Abgabetermin

Termin = 10. Tag nach Ende des Voranmeldungszeitraums (+ 1 Monat mit Dauerfristverlängerung)

Bei monatlicher Abgabe also der 10. des Folgemonats, bei vierteljährlicher Abgabe der 10. nach Quartalsende.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Umsätze eintragen

    Nettoumsätze getrennt nach 19 % und 7 % erfassen – also ohne Umsatzsteuer.

  2. 2

    Vorsteuer erfassen

    Die Umsatzsteuer aus allen Eingangsrechnungen des Zeitraums, für die eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

  3. 3

    Rhythmus wählen

    Monatlich oder vierteljährlich – das Finanzamt gibt den Zeitraum abhängig von der Vorjahres-Zahllast vor.

  4. 4

    Dauerfristverlängerung berücksichtigen

    Wenn beantragt, verschiebt sie jeden Termin um einen Monat nach hinten.

  5. 5

    Ergebnis übertragen

    Zahllast oder Erstattung in die Voranmeldung in ELSTER übernehmen und den Termin notieren.

Rechenbeispiel

Beispiel: 30.000 € Umsatz zu 19 %, 5.000 € zu 7 %, 4.000 € Vorsteuer

Umsatzsteuer 19 %
5.700,00 €
Umsatzsteuer 7 %
350,00 €
Umsatzsteuer gesamt
6.050,00 €
Abziehbare Vorsteuer
4.000,00 €
Zahllast Finanzamt
2.050,00 €

2.050 € gehen ans Finanzamt. Das Ergebnis ist identisch, ob du der Soll- oder der Ist-Versteuerung unterliegst – unterschiedlich ist nur, welche Rechnungen in diesen Zeitraum gehören.

Soll- oder Ist-Versteuerung: Was gilt für mich?

Die beiden Verfahren unterscheiden sich in einem einzigen Punkt: dem Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer entsteht. Bei der Soll-Versteuerung – im Gesetz „Besteuerung nach vereinbarten Entgelten“, § 16 Abs. 1 UStG – entsteht sie mit Ablauf des Zeitraums, in dem du die Leistung erbracht hast. Ob der Kunde bezahlt hat, spielt keine Rolle. Bei der Ist-Versteuerung – „Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten“, § 20 UStG – entsteht sie erst in dem Zeitraum, in dem das Geld tatsächlich eingegangen ist.

Die Soll-Versteuerung ist der gesetzliche Normalfall. Die Ist-Versteuerung muss beim Finanzamt beantragt werden – meist schon im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, später formlos. Genehmigt wird sie unter anderem, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 € betragen hat. Diese Grenze gilt seit 2024 und ist auch 2026 unverändert. Daneben können Freiberufler, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, die Ist-Versteuerung unabhängig von der Umsatzhöhe beantragen.

Wichtig für Freiberufler mit freiwilliger Bilanzierung: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.04.2026 (Az. V R 16/24) entschieden, dass ein Freiberufler, der freiwillig Bücher führt und bilanziert, die Ist-Besteuerung nicht mehr über die Freiberufler-Regelung beanspruchen kann. Wer weiterhin per EÜR arbeitet, ist davon nicht betroffen. Unabhängig davon bleibt der Weg über die Umsatzgrenze von 800.000 € offen.

Der Unterschied wirkt sich auf die Liquidität aus, nicht auf die Steuerhöhe. Beispiel: Du schreibst am 20. März eine Rechnung über 10.000 € netto zuzüglich 1.900 € Umsatzsteuer, der Kunde zahlt erst im Juni. Bei Soll-Versteuerung und monatlicher Abgabe meldest du die 1.900 € in der Voranmeldung für März an und überweist sie am 10. April – rund zwei Monate, bevor das Geld bei dir ist. Bei Ist-Versteuerung erscheint derselbe Betrag erst in der Juni-Voranmeldung, fällig am 10. Juli. Bei langen Zahlungszielen oder säumigen Kunden ist das ein spürbarer Vorteil.

Für den Rechner gilt: Er bildet beide Verfahren ab. Die Zahllast ergibt sich immer aus Umsatz mal Steuersatz abzüglich Vorsteuer – Soll- und Ist-Versteuerung ändern weder die Formel noch den Abgabetermin. Sie entscheiden nur darüber, welche Rechnungen du in den jeweiligen Zeitraum einträgst: bei Soll-Versteuerung alle im Zeitraum erbrachten Leistungen, bei Ist-Versteuerung alle im Zeitraum eingegangenen Zahlungen.

  • Soll-Versteuerung: gesetzlicher Regelfall, Steuer entsteht mit der Leistung
  • Ist-Versteuerung: auf Antrag nach § 20 UStG, Steuer entsteht mit dem Zahlungseingang
  • Umsatzgrenze für den Antrag: 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr, unverändert seit 2024
  • EÜR-Freiberufler: Antrag unabhängig von der Umsatzhöhe möglich
  • Freiwillig bilanzierende Freiberufler: nach BFH V R 16/24 kein Anspruch über die Freiberufler-Regelung
  • Vorsteuer: in beiden Verfahren abziehbar, sobald Leistung und ordnungsgemäße Rechnung vorliegen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung?+

Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit der erbrachten Leistung, bei der Ist-Versteuerung erst mit dem Zahlungseingang. Die Höhe der Steuer ist identisch, nur der Zeitpunkt der Zahlung ans Finanzamt verschiebt sich.

Wer darf die Ist-Versteuerung beantragen?+

Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von höchstens 800.000 € im Vorjahr sowie Freiberufler, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Der Antrag geht an das Finanzamt, meist bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Rechnet dieses Tool mit Soll- oder Ist-Versteuerung?+

Mit beiden. Die Zahllast berechnet sich in beiden Verfahren gleich. Du entscheidest nur, welche Umsätze du für den Zeitraum einträgst: die erbrachten Leistungen (Soll) oder die eingegangenen Zahlungen (Ist).

Wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig?+

Am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, also am 10. des Folgemonats oder am 10. nach Quartalsende. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Termin um einen Monat.

Monatlich oder vierteljährlich – wer entscheidet das?+

Das Finanzamt, abhängig von der Zahllast des Vorjahres. Bei hoher Zahllast ist die monatliche Abgabe vorgeschrieben, bei geringer die vierteljährliche möglich.

Geprüft & belegt

Letzte Prüfung
14. August 2026
Nächste Prüfung
12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
Geprüft von
comveri GmbHHerausgeberin von Gründer-Guru – redaktionelle Prüfung gegen Primärquellen

Verwendete Primärquellen

Rechtsstand: September 2026 (§§ 16, 18, 20 UStG; BFH-Urteil vom 16.04.2026, V R 16/24).

Methodik: redaktionelle Auswertung der oben genannten Primärquellen (Gesetzestexte, Behörden- und Förderportale) durch die comveri GmbH. Anbietervergleiche beruhen auf öffentlich verfügbaren Angaben, nicht auf eigenen Praxistests. Keine Rechts- oder Steuerberatung, Gewähr ausgeschlossen – mehr dazu unter Transparenz & Redaktionsplan.