Vertrag, Angebot, AGB – die Abgrenzung
Der Vertrag regelt den Einzelfall: Leistung, Preis, Termin. Die AGB regeln das Wiederkehrende: Zahlung, Haftung, Kündigung, Gerichtsstand. Ein schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung plus wirksam einbezogene AGB deckt 95 Prozent der Fälle ab.
Wichtig: Individuelle Absprachen gehen AGB immer vor. Was ihr per E-Mail vereinbart, gilt – auch wenn die AGB etwas anderes sagen.
Was in jeden Kundenvertrag gehört
- Vertragsparteien mit vollständiger Firmierung
- Leistungsbeschreibung inklusive dessen, was nicht enthalten ist
- Preis, Umsatzsteuer, Zahlungsziel, Teilzahlungen
- Termine, Mitwirkungspflichten des Kunden
- Abnahme und Mängelrüge
- Nutzungsrechte an Ergebnissen (bei kreativen Leistungen entscheidend)
- Haftung, Kündigung, Gerichtsstand
Zahlungsbedingungen, die Liquidität sichern
Übliche Regelungen: 14 Tage netto, Anzahlung von 30 bis 50 Prozent bei Projekten über 5.000 €, Abschlagsrechnungen nach Meilensteinen. Verzugszinsen betragen im B2B neun Prozentpunkte über Basiszins plus 40 € Pauschale.
Ein Skonto beschleunigt Zahlungen, kostet aber Marge – rechne es vorher mit dem Skonto-Rechner durch. Die Wirkung auf dein Konto zeigt der Liquiditätsplan-Rechner.

Haftung wirksam begrenzen
Vollständige Haftungsausschlüsse sind unwirksam. Zulässig ist eine gestufte Regelung: unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei einfacher Fahrlässigkeit.
Ergänze das durch eine Betriebshaftpflicht; die Klausel schützt nur bis zur Grenze deiner Zahlungsfähigkeit.
Besonderheiten bei Verbrauchern
- Widerrufsrecht von 14 Tagen samt korrekter Belehrung und Muster-Widerrufsformular
- Preisangaben inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten
- Button-Lösung im Onlineshop: „Zahlungspflichtig bestellen“
- Keine überraschenden oder unklaren Klauseln – sie fallen weg
- Impressum und Datenschutzerklärung erreichbar halten
Klauselfallen, die regelmäßig scheitern
- Pauschaler Haftungsausschluss „für jeden Schaden“
- Verkürzung der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern unter zwei Jahre
- Automatische Vertragsverlängerung um zwölf Monate im Verbrauchergeschäft
- Gerichtsstandvereinbarung mit Nicht-Kaufleuten
- Vorleistungspflicht ohne jede Ausnahme
AGB für Kleinunternehmer
Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten dieselben AGB-Regeln wie für alle anderen Unternehmen. Der Status ändert nichts an Widerrufsrecht, Gewährleistung oder Haftung – er betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer.
Drei Punkte solltest du deshalb anpassen:
- Preisangaben: Ohne Umsatzsteuerausweis nennst du schlicht den Endpreis. Formulierungen wie „zzgl. 19 % USt“ oder „inkl. MwSt.“ wären falsch.
- Rechnungshinweis: In die Rechnung gehört ein Satz wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Die Einzelheiten stehen unter Rechnung schreiben.
- Wechsel zur Regelbesteuerung: Wenn du die Grenzen überschreitest, ändern sich alle Preisangaben. Formuliere Preise deshalb von Anfang an so, dass eine spätere Umstellung möglich ist – etwa als Nettopreis im B2B-Geschäft.
Was die Kleinunternehmerregelung genau voraussetzt und wann sie endet, steht im eigenen Artikel.
AGB-Generator: kostenlos oder mit Anwalt?
Beide Wege haben ihren Platz, sie lösen aber unterschiedliche Probleme.
Ein Generator liefert geprüfte Standardtexte für wiederkehrende Situationen: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB für Shop oder Dienstleistung. Gute Anbieter aktualisieren die Texte laufend, wenn sich Gesetze oder Rechtsprechung ändern. Das ist die richtige Wahl, solange dein Geschäft dem üblichen Muster folgt.
Anwaltliche Beratung brauchst du, sobald es individuell wird: ungewöhnliche Haftungs- oder Lizenzfragen, Rahmenverträge mit Großkunden, internationale Sachverhalte, Vertragsstrafen – oder wenn bereits Streit besteht. Ein Generator beantwortet keine Frage zu deinem konkreten Fall; ein Anwalt schreibt dafür nicht dein Standard-Impressum.
Pragmatisch für die meisten Gründer: Standardtexte über einen Generator erstellen, die individuellen Klauseln – Leistungsbeschreibung, Nutzungsrechte, Haftung – einmal anwaltlich prüfen lassen und den Bestand jährlich durchsehen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Gründer zwingend AGB?+
Nein, AGB sind freiwillig. Sinnvoll sind sie, sobald du gleichartige Leistungen wiederholt verkaufst: Sie regeln Zahlungsziele, Haftung, Lieferzeiten und Kündigung einheitlich und sparen Verhandlungen. Im Onlinehandel an Verbraucher sind sie faktisch Pflicht.
Darf ich AGB von anderen Websites kopieren?+
Nein. Fremde AGB sind urheberrechtlich geschützt, ihre Übernahme ist abmahnfähig – und sie passen inhaltlich fast nie. Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg, dann gilt das Gesetz zu deinen Lasten.
Wann gilt das Widerrufsrecht?+
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden: 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. Warenerhalt. Ohne korrekte Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Wie werden AGB überhaupt Vertragsbestandteil?+
Der Kunde muss vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden und die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme haben, außerdem muss er zustimmen. Ein Link im Angebot plus Bestätigung bei Auftragserteilung genügt.
Brauchen Kleinunternehmer eigene AGB?+
Rechtlich gelten für Kleinunternehmer dieselben Regeln wie für alle anderen – AGB sind freiwillig, im Verkauf an Verbraucher aber faktisch unverzichtbar. Ein Unterschied besteht bei den Preisangaben: Ohne Umsatzsteuerausweis darf keine Umsatzsteuer genannt werden, und in der Rechnung gehört ein Hinweis auf § 19 UStG.
Reicht ein AGB-Generator oder brauche ich einen Anwalt?+
Für Standardsituationen – Onlineshop, Dienstleistung, wiederkehrende Aufträge – liefert ein guter Generator brauchbare, laufend gepflegte Texte. Sobald es um individuelle Vertragsgestaltung, ungewöhnliche Haftungsrisiken, Lizenzen oder einen konkreten Streitfall geht, beantwortet das nur anwaltliche Beratung.
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- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
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- comveri GmbHHerausgeberin von Gründer-Guru – redaktionelle Prüfung gegen Primärquellen
Verwendete Primärquellen
- § 14 GewO – Anzeigepflicht Gewerbe – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 14. August 2026)
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 14. August 2026)
- Existenzgründungsportal – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (abgerufen am 14. August 2026)
- § 305 BGB – Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 14. August 2026)
Methodik: redaktionelle Auswertung der oben genannten Primärquellen (Gesetzestexte, Behörden- und Förderportale) durch die comveri GmbH. Anbietervergleiche beruhen auf öffentlich verfügbaren Angaben, nicht auf eigenen Praxistests. Keine Rechts- oder Steuerberatung, Gewähr ausgeschlossen – mehr dazu unter Transparenz & Redaktionsplan.
Redaktioneller Hinweis
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Zuletzt fachlich geprüft am 14. August 2026, nächste Prüfung geplant für 12. Dezember 2026. Inhalte entstehen redaktionell auf Basis von Primärquellen und öffentlich verfügbaren Informationen – ohne eigene Produkttests und ohne Rechts- oder Steuerberatung.
