Angebot schreiben: Vorlage mit Positionen (Excel)
Ein Angebot entscheidet über den Auftrag, bevor der Kunde die Leistung kennt. Diese Vorlage bringt Positionen, Mengen und Summen in eine klare Form und erinnert an die Punkte, die Gründer regelmäßig vergessen: Bindefrist, Zahlungsziel und Umsatzsteuerhinweis.
Excel-Datei (.xlsx) · 6 Spalten, 15 Positionszeilen, Beispielangebot · Stand 01.08.2026
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Angebot schreiben: Vorlage mit Positionen (Excel)
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Blatt „Angebot“ · Excel-Datei (.xlsx) · Beispielwerte, die du direkt überschreibst.
| Pos. | Leistung | Menge | Einheit | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Anfahrt und Aufmaß | 1 | pauschal | 90,00 € | 90,00 € |
| 2 | Material laut Liste | 1 | Satz | 1.240,00 € | 1.240,00 € |
| 3 | Montage | 14 | Std. | 62,00 € | 868,00 € |
| Netto 2.198,00 € | zzgl. 19 % USt 417,62 € | Gesamt 2.615,62 € | Bindefrist 21 Tage |
Ausschnitt aus der Datei – die vollständige Vorlage enthält alle Zeilen und Formeln.
Was in der Vorlage steckt
- Positionsliste mit Menge, Einheit und Einzelpreis
- Netto-Gesamtbetrag je Position
- Beispielangebot aus dem Handwerk als Vorlage
- Hinweise zu Bindefrist, Zahlungsziel und Skonto
- Formulierung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG
So nutzt du sie richtig
- 1
Kundenproblem in einem Satz voranstellen
Beginne das Angebot mit dem Anliegen des Kunden in seinen Worten. Wer sich verstanden fühlt, liest den Preis anders.
- 2
Leistung konkret beschreiben
Je genauer die Position, desto weniger Nachverhandlung. Pauschalen nur dort, wo der Umfang wirklich feststeht.
- 3
Abgrenzung notieren, was nicht enthalten ist
Ein kurzer Block „nicht enthalten“ verhindert die häufigste Streitursache: unterschiedliche Vorstellungen vom Leistungsumfang.
- 4
Bindefrist setzen
14 bis 30 Tage sind üblich – danach kannst du Material- und Lohnsteigerungen weitergeben.
- 5
Zahlungsziel, Skonto und Steuerhinweis ergänzen
14 Tage netto sind Standard. Wer Skonto anbietet, nennt Prozentsatz und Frist ausdrücklich. Kleinunternehmer setzen den § 19 UStG-Hinweis statt eines Steuersatzes.
- 6
Als PDF versenden und nachfassen
Nach drei bis fünf Tagen freundlich nachfragen. Das erhöht die Abschlussquote spürbar.
Was in ein Angebot gehört
Ein Angebot ist kein Kostenvoranschlag und keine Rechnung, sondern ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag. Es braucht deshalb weniger Pflichtangaben als eine Rechnung, aber jede fehlende Angabe wird später zur Diskussion.
- Name und Anschrift von Anbieter und Kunde
- Angebotsnummer und Datum
- Leistungsbeschreibung je Position mit Menge, Einheit und Einzelpreis
- Nettosumme, Umsatzsteuersatz und Bruttosumme – oder der Hinweis nach § 19 UStG
- Bindefrist, Zahlungsziel und gegebenenfalls Skonto
- Ausführungszeitraum und was ausdrücklich nicht enthalten ist
Bindefrist: wie lange du an dein Angebot gebunden bist
Ein Angebot ist nach § 145 BGB ein bindender Antrag. Ohne eigene Frist gilt die gesetzliche Regel des § 147 BGB: unter Anwesenden sofort, sonst bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du mit einer Antwort rechnen durftest – ein unklarer Maßstab, der bei steigenden Material- oder Lohnkosten teuer wird.
Deshalb gehört in jedes Angebot eine ausdrückliche Frist, etwa „Dieses Angebot gilt bis zum 30.09.2026“. Wer sich gar nicht binden will, kennzeichnet das Angebot als freibleibend – dann kommt der Vertrag erst mit deiner Auftragsbestätigung zustande.
Zahlungsziel, Anzahlung und Skonto
Üblich sind 14 Tage netto. Bei größeren Aufträgen sind Abschläge sinnvoll: ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Materiallieferung, der Rest nach Abnahme. Skonto ist ein Rabatt für schnelle Zahlung und muss vollständig benannt werden, zum Beispiel „bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto“.
Rechne vorher nach, ob sich der Nachlass lohnt: 2 % Skonto bei 14 Tagen Ersparnis entsprechen rechnerisch einem sehr hohen Jahreszins zu deinen Lasten.
Beispielangebot zum Abschreiben
Angebot Nr. 2026-014 vom 12.09.2026 – Musterbau GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt.
Position 1: Anfahrt und Aufmaß, 1 pauschal, 90,00 € – Position 2: Material laut Liste, 1 Satz, 1.240,00 € – Position 3: Montage, 14 Std. à 62,00 €, 868,00 €.
Nettosumme 2.198,00 €, zzgl. 19 % Umsatzsteuer 417,62 €, Gesamtbetrag 2.615,62 €. Ausführung nach Absprache innerhalb von vier Wochen. Nicht enthalten: Entsorgung von Altmaterial. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Dieses Angebot gilt 21 Tage.
Kleinunternehmer ersetzen den Steuerblock durch den Satz: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Typische Fehler
- Keine Bindefrist – Preise gelten dann faktisch unbegrenzt
- Nur eine Gesamtsumme ohne Positionen: der Kunde kann nicht vergleichen und fragt nach
- Umsatzsteuer vergessen und später auf den Kunden aufschlagen wollen
- Kein Hinweis darauf, was nicht enthalten ist
- Kalkulation aus dem Bauch statt aus Stundensatz und Materialaufschlag
- Nach dem Versand nie wieder nachgefasst
Häufige Fragen
Ist ein Angebot verbindlich?+
Ja, ein Angebot ist ein bindender Antrag im Sinne des § 145 BGB, solange keine Bindefrist abgelaufen ist oder du es ausdrücklich als freibleibend kennzeichnest.
Was gehört in ein Angebot?+
Angaben zu beiden Parteien, Angebotsnummer und Datum, Leistungsbeschreibung mit Mengen und Preisen, Gesamtsumme, Umsatzsteuerhinweis, Bindefrist sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen.
Darf ich für ein Angebot Geld verlangen?+
Angebote sind grundsätzlich kostenlos. Aufwändige Aufmaße oder Planungen darfst du berechnen, wenn du das vorher schriftlich vereinbarst.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?+
Ein Angebot nennt einen festen Preis und bindet dich daran. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung; er darf sich in der Praxis um etwa 10 bis 20 Prozent nach oben bewegen, wenn du die Überschreitung rechtzeitig anzeigst.
Was bedeutet „freibleibendes Angebot“?+
Mit diesem Zusatz gibst du kein bindendes Angebot ab, sondern lädst den Kunden ein, seinerseits zu bestellen. Der Vertrag entsteht erst mit deiner Auftragsbestätigung – sinnvoll bei schwankenden Material- oder Einkaufspreisen.
Wie schreibe ich ein Angebot ohne Umsatzsteuer?+
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag aus. Stattdessen steht unter der Summe der Hinweis, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird.