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Förderung · Beratung

BAFA-Beratungsförderung bis Ende 2028 verlängert: Was Gründer und kleine Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen läuft weiter. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ verlängert: Statt zum 31. Dezember 2026 endet das Programm erst Ende 2028. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Antrag zugleich einfacher. Die Fördersätze bleiben, wie sie sind – bis zu 80 Prozent Zuschuss, maximal 2.800 Euro je Beratung.

Aktualisiert am 30.10.2026·5 min Lesezeit
BAFA-Beratungsförderung für kleine Unternehmen bis 2028 verlängert

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BAFA-Beratungsförderung wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Die Änderung ist am 28. Oktober 2026 im Bundesanzeiger erschienen (BAnz AT 28.10.2026 B3).
  • Wer bis zum 31. Dezember 2026 beantragt, fällt noch unter die bisherigen Regeln.
  • Ab 2027: Antrag nur noch mit ELSTER-Konto oder BundID, kein Pflichtgespräch mehr für junge Unternehmen, weniger Formulare.
  • Zuschuss unverändert: 50 Prozent (bis 1.750 Euro) in den alten Bundesländern, 80 Prozent (bis 2.800 Euro) in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier.
  • Zwei geförderte Beratungen pro Jahr, fünf in der gesamten Laufzeit.

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Was ist die BAFA-Beratungsförderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Beratungen, die kleine und mittlere Unternehmen bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen unterstützen. Gefördert werden zum Beispiel Beratungen zur Geschäftsentwicklung, zur Digitalisierung, zum Marketing, zur Personalgewinnung oder zur Unternehmensnachfolge. Das Programm (Förderung von Unternehmensberatungen für KMU) wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanziert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme haben. Auch Gründer sind dabei – gefördert wird allerdings erst nach der Gründung, nicht davor. Für die Zeit vor der Gründung gibt es andere Programme, die du in unserer Förderdatenbank findest.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die selbst beratend tätig sind, etwa Unternehmens- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Bemessungsgrundlage sind Beratungskosten von höchstens 3.500 Euro netto je Beratung. Davon übernimmt das BAFA:

Standort des UnternehmensFördersatzHöchstbetrag je Beratung
Neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), Regionen Lüneburg und Trier80 %2.800 €
Alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig50 %1.750 €

Ein Beispiel: Ein junges Unternehmen aus Brandenburg lässt sich für 3.500 Euro zum Thema Vertrieb beraten. Das BAFA erstattet 2.800 Euro. Das Unternehmen zahlt 700 Euro – bei Vorsteuerabzug zuzüglich der Umsatzsteuer, ohne Vorsteuerabzug ab 2027 auf Basis der Bruttokosten. Pro Jahr sind zwei solcher Beratungen möglich, über die gesamte Laufzeit der Richtlinie fünf.

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?

Die Verlängerung bringt vor allem weniger Verwaltungsaufwand. Für Anträge ab 2027 gilt:

  1. Antrag nur noch digital über ELSTER oder BundID. Bisher reichte eine Registrierung im BAFA-Portal. Künftig müssen sich antragstellende Unternehmen über ein ELSTER-Unternehmenskonto oder die BundID anmelden. Wenn du 2027 beantragen willst, richte den Zugang jetzt ein – die Freischaltung eines ELSTER-Kontos dauert wegen des Postversands der Aktivierungsdaten einige Tage bis Wochen.
  2. Kein Pflichtgespräch mehr für junge Unternehmen. Unternehmen, die weniger als ein Jahr am Markt sind, mussten bisher vor dem Antrag ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen. Diese Pflicht entfällt.
  3. Weniger Formulare beim Verwendungsnachweis. Die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur EU-Grundrechtecharta werden Teil des Verwendungsnachweises. Unterschrieben werden müssen nur noch der Verwendungsnachweis und der Beratungsbericht.
  4. Einfacherer Zahlungsnachweis. Statt eines Kontoauszugs genügt künftig auch eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking.
  5. Umsatzsteuer zählt mit, wenn du keinen Vorsteuerabzug hast. Bisher war nur der Nettobetrag förderfähig. Ab 2027 gilt: Bist du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt – zum Beispiel als Kleinunternehmer –, werden die Bruttokosten gefördert. Mit Vorsteuerabzug bleibt es bei den Nettokosten.
  6. Neue Endregelung. Das Programm gilt für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 beim BAFA eingehen. Wer erst in der zweiten Jahreshälfte 2028 beantragt, hat deshalb weniger als die üblichen sechs Monate für Beratung, Zahlung und Abrechnung.

An den Fördersätzen, den Höchstbeträgen und dem Kontingent ändert sich nichts.

Außerdem darf eine Beratung künftig bis zu 40 Stunden umfassen und muss nicht am Stück erbracht werden.

Ich will noch 2026 beantragen – was gilt für mich?

Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, laufen nach den bisherigen Regeln. Das heißt: Registrierung im BAFA-Portal ohne ELSTER, Informationsgespräch für Unternehmen unter einem Jahr, die bekannten Einzelformulare. Nach dem Informationsschreiben des BAFA hast du sechs Monate Zeit für die Beratung, die Rechnung, die Zahlung und den Verwendungsnachweis. Die Beratung selbst darf also ins Jahr 2027 hineinlaufen.

Ein Grund zur Eile besteht durch die Verlängerung nicht mehr. Wenn du den Antrag lieber nach den vereinfachten Regeln stellst, wartest du bis Januar 2027 – und richtest in der Zwischenzeit den ELSTER- oder BundID-Zugang ein.

So läuft der Antrag ab

  1. Berater auswählen. Gefördert werden nur Beratungen durch Beraterinnen und Berater, die beim BAFA registriert sind. Eine öffentliche Liste gibt es nicht; frag den Berater direkt nach seiner BAFA-Registrierung – oder sag uns über das Formular oben, wo du Beratung suchst.
  2. Antrag stellen – vor Beginn der Beratung. Der Antrag geht online an das BAFA; eine Leitstelle prüft ihn vor. Beratungen, die vor dem Antrag begonnen haben, werden nicht gefördert.
  3. Informationsschreiben abwarten. Erst danach darf die Beratung starten.
  4. Beratung durchführen und bezahlen. Der Berater erstellt einen Beratungsbericht, du bezahlst die Rechnung vollständig.
  5. Verwendungsnachweis einreichen. Innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben. Danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Von Antrag bis Auszahlung sind drei bis sechs Monate üblich.

Häufige Fragen

Gilt die Verlängerung auch für Gründer?+

Ja. Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen nach der Gründung, unabhängig vom Alter des Unternehmens. Für Unternehmen im ersten Jahr entfällt ab 2027 das Informationsgespräch.

Kann ich die Förderung mehrfach nutzen?+

Zwei Beratungen pro Jahr, insgesamt fünf während der Laufzeit der Richtlinie – auch nach der Verlängerung.

Welche Themen werden gefördert?+

Konzeptionelle Beratungen zu Unternehmensführung, Finanzierung, Personal, Organisation, Marketing und Vertrieb, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Nachfolge. Nicht gefördert werden Schulungen, Umsetzungsarbeiten, Gutachten, Steuer- und Rechtsberatung oder die Erstellung von Software und Websites.

Wie finde ich einen BAFA-registrierten Berater?+

Gefördert werden nur Beratungen durch Beraterinnen und Berater, die beim BAFA registriert sind. Eine öffentliche Liste gibt es nicht. Frag den Berater direkt nach seiner BAFA-Registrierung oder nenne uns über das Formular in diesem Artikel dein Bundesland und deine Themen.

Habe ich einen Anspruch auf den Zuschuss?+

Nein. Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Bisher war das Programm aber durchgehend ausgestattet.

Wo finde ich die Richtlinie?+

Auf der Programmseite des BAFA unter bafa.de und im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.10.2026 B3).

Quellen

Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter des BAFA.

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