Was Landesförderbanken sind
Landesförderbanken sind öffentlich-rechtliche Institute, die im Auftrag der Bundesländer zinsgünstige Kredite, Bürgschaften und in manchen Fällen nicht rückzahlbare Zuschüsse an Gründer und kleine Unternehmen vergeben – ergänzend zu Bundesprogrammen wie KfW-Startgeld oder Gründungszuschuss, meist regional zugeschnitten und über die Hausbank oder direkt beantragbar.
Jedes Bundesland hat mindestens ein solches Institut: NRW.Bank in Nordrhein-Westfalen, LfA Förderbank Bayern, IBB in Berlin, L-Bank in Baden-Württemberg, WIBank in Hessen, um nur einige zu nennen.
Überblick: wichtige Landesförderbanken
| Bundesland | Förderbank | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | NRW.Bank | Gründerkredite, Meistergründungsprämie |
| Bayern | LfA Förderbank Bayern | Gründerkredite, Innovationsförderung |
| Berlin | IBB (Investitionsbank Berlin) | Gründungszuschüsse, Digitalisierung |
| Baden-Württemberg | L-Bank | Gründerkredite, Liquiditätshilfen |
| Hessen | WIBank | Mikrodarlehen, Gründungszuschüsse |
Fast jedes Bundesland hat vergleichbare Programme – ein Blick auf die eigene Landesförderbank lohnt sich unabhängig vom Wohnort.

Typische Förderarten in den Ländern
- Gründerkredite mit vergünstigtem Zinssatz, je nach Programm von Mikrodarlehen bis in den sechsstelligen Bereich
- Zuschüsse für spezifische Zielgruppen (z. B. Handwerksmeister, Frauen in der Selbstständigkeit, digitale Geschäftsmodelle) – die Höhe steht in der jeweiligen Richtlinie und unterscheidet sich stark je Land
- Bürgschaften, die fehlende Sicherheiten gegenüber der Hausbank ersetzen
- Beratungsförderung, die externe Beratungskosten teilweise übernimmt
Beispiel: Meistergründungsprämie NRW
Ein bekanntes Beispiel ist die Meistergründungsprämie in Nordrhein-Westfalen: Handwerksmeisterinnen und -meister, die einen Betrieb gründen, sich mit mindestens 50 % beteiligen oder einen Betrieb übernehmen, erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Grundförderung beträgt bis zu 11.500 €, bei Übernahme eines bestehenden Betriebs kommen 2.000 € hinzu, für Gründerinnen in Handwerksberufen mit bisher geringem Frauenanteil weitere 2.500 € – insgesamt bis zu 16.000 €. Gefördert werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028, seit dem 01.05.2026 ausschließlich digital über das Förderportal.
Quellen: nordrhein-westfalen-foerdert.nrw, Fördermaßnahme „Meistergründungsprämie NRW“, und NRW.BANK, Produktseite Meistergründungsprämie NRW (Stand 09/2026).
Vergleichbare, aber unterschiedlich ausgestaltete Programme gibt es auch in anderen Bundesländern – ein Vergleich mit der jeweiligen Handwerkskammer lohnt sich.
So läuft der Antrag typischerweise ab
- Passendes Programm der eigenen Landesförderbank identifizieren
- Bei Kreditprogrammen: Antrag über die Hausbank im Durchleitungsverfahren stellen
- Bei reinen Zuschussprogrammen: oft direkte Antragstellung bei Förderbank oder Kammer
- Businessplan und Finanzplan als Grundlage bereitstellen
- Bewilligungsbescheid abwarten, danach Auszahlung nach Programmregeln
Kombination mit Bundesförderung
Landesförderung lässt sich häufig mit Bundesprogrammen kombinieren, etwa einem KfW-Startgeld für die Anschubfinanzierung und einem Landeszuschuss für spezifische Investitionen. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist jedoch ausgeschlossen – das muss vorab mit der Förderbank abgestimmt werden.
Wichtiger Hinweis: Fördersätze, Programme und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig und unterscheiden sich je Bundesland erheblich. Alle genannten Beträge sind ca.-Angaben zum Redaktionsstand – verbindlich ist immer die aktuelle Förderrichtlinie der jeweiligen Landesförderbank.
Häufige Fragen
Was sind Landesförderbanken?+
Jedes Bundesland betreibt eine eigene Förderbank (z. B. NRW.Bank, LfA Förderbank Bayern, IBB Berlin), die zinsgünstige Kredite, Bürgschaften und teils Zuschüsse für Gründer und kleine Unternehmen anbietet.
Kann ich Landesförderung mit Bundesförderung kombinieren?+
In vielen Fällen ja – etwa Landeszuschuss plus KfW-Startgeld. Wichtig ist, Überschneidungen (keine Doppelförderung derselben Kosten) vorab mit der Förderbank zu klären.
Wie hoch sind typische Förderbeträge?+
Das ist sehr programmabhängig und reicht von kleinen Mikrodarlehen bis in den sechsstelligen Bereich. Eine allgemeine Spanne für Zuschüsse nennen wir bewusst nicht – maßgeblich ist die jeweilige Förderrichtlinie. Ein belegtes Beispiel: die Meistergründungsprämie NRW mit einer Grundförderung von bis zu 11.500 € und insgesamt bis zu 16.000 €.
Muss ich im jeweiligen Bundesland wohnen?+
In der Regel muss der Betriebssitz bzw. die Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland liegen, nicht zwingend der Wohnsitz der Gründerin oder des Gründers.
Wie beantrage ich Landesförderung?+
Meist über die Hausbank im sogenannten Durchleitungsverfahren, bei einigen Zuschussprogrammen auch direkt bei der Landesförderbank oder über regionale Wirtschaftsförderungen.
Gibt es Förderung speziell für Handwerksmeister?+
Ja, zum Beispiel die Meistergründungsprämie NRW: Grundförderung bis zu 11.500 €, bei Übernahme eines bestehenden Betriebs zusätzlich 2.000 € und für Gründerinnen in Handwerksberufen mit geringem Frauenanteil weitere 2.500 € – insgesamt bis zu 16.000 €. Antragsfrist: 01.01.2025 bis 31.12.2028.
Was ist der Unterschied zwischen Kredit und Zuschuss?+
Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, wenn auch oft zu vergünstigten Zinsen. Ein Zuschuss ist nicht rückzahlbar, dafür meist an strengere Voraussetzungen und Zweckbindung geknüpft.
Wo finde ich alle Programme meines Bundeslandes?+
Am besten direkt auf der Website der jeweiligen Landesförderbank oder über die Förderdatenbank des Bundes, die alle Programme nach Bundesland filtert.
Ändern sich diese Programme oft?+
Ja, Fördersätze, Laufzeiten und Voraussetzungen werden regelmäßig angepasst. Alle hier genannten Beträge sind ca.-Angaben und sollten vor Antragstellung aktuell geprüft werden.
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- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. November 2026 (alle 90 Tage)
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- comveri GmbHHerausgeberin von Gründer-Guru – redaktionelle Prüfung gegen Primärquellen
Verwendete Primärquellen
- Förderdatenbank des Bundes – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (abgerufen am 14. August 2026)
- Gründungszuschuss – Merkblatt und Antrag – Bundesagentur für Arbeit (abgerufen am 14. August 2026)
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 14. August 2026)
Methodik: redaktionelle Auswertung der oben genannten Primärquellen (Gesetzestexte, Behörden- und Förderportale) durch die comveri GmbH. Anbietervergleiche beruhen auf öffentlich verfügbaren Angaben, nicht auf eigenen Praxistests. Keine Rechts- oder Steuerberatung, Gewähr ausgeschlossen – mehr dazu unter Transparenz & Redaktionsplan.
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