Der ERP-Gründerkredit Universell wird nicht mehr angeboten
Wer nach dem ERP-Gründerkredit Universell (Programmnummern 074/075) sucht, findet bei der KfW nur noch den Hinweis, dass dieser Kredit nicht mehr beantragt werden kann. Das Programm ist damit Geschichte – ältere Ratgeber, die Kreditsummen „bis in den Millionenbereich“ nennen, beschreiben ein Produkt, das es nicht mehr gibt.
Für Gründungen, Nachfolgen und junge Unternehmen führt die KfW heute drei Produkte: das ERP-Gründerkredit StartGeld (067) für kleinere Vorhaben, den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) und – für laufende Investitionen etablierterer Betriebe – den ERP-Förderkredit KMU (365/366).
Was der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge finanziert
Der 077 ist ein Förderkredit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, der über einen Finanzierungspartner ausgereicht wird. Gefördert werden laut KfW:
- Gründung einer freiberuflichen Existenz oder eines gewerblichen Unternehmens
- Übernahme eines Unternehmens, tätige Beteiligung und Aufstockung einer Beteiligung
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel, das Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung. Unternehmenssitz und Investitionsort müssen in Deutschland liegen.
Wer den Kredit bekommt
- Existenzgründerinnen und -gründer, auch freiberuflich Tätige
- Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger
- Jungunternehmen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind
Die antragstellende Person muss Teil der Geschäftsführung sein oder werden.

Konditionen im Überblick
| Merkmal | Wert laut KfW |
|---|---|
| Kredithöhe | bis 500.000 € je Antragstellerin/Antragsteller |
| Anteil an den Kosten | höchstens 35 % der förderfähigen Kosten; kein Mindestbetrag |
| Laufzeitvariante 1 | 15 Jahre, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, Zinsbindung 10 Jahre |
| Laufzeitvariante 2 | 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, Zinsbindung über die volle Laufzeit |
| Auszahlung | 100 % des Kreditbetrags, Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage |
| Sicherheiten | persönliche Haftung plus 100 % Garantie einer Bürgschaftsbank |
| Zinsvorteil | für Vorhaben in Regionalfördergebieten |
Quelle: KfW, ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077), abgerufen am 11.09.2026. Die konkreten Zinssätze legt der Finanzierungspartner risikoabhängig innerhalb des KfW-Rahmens fest.
Unterschied zum KfW-Startgeld (067)
| Kriterium | ERP-Förderkredit 077 | ERP-Gründerkredit StartGeld 067 |
|---|---|---|
| Kredithöhe | bis 500.000 € | bis 200.000 €, davon bis 80.000 € Betriebsmittel |
| Anteil an den Kosten | max. 35 % der förderfähigen Kosten | keine 35-%-Grenze |
| Risikoentlastung der Bank | 100 % Garantie einer Bürgschaftsbank nötig | 80 % Haftungsfreistellung durch die KfW |
| Tilgungsfreie Jahre | 2 oder 5, je nach Laufzeitvariante | bis zu 2 |
Für kleine Gründungen ist das StartGeld meist der einfachere Weg, weil keine Bürgschaftsbank eingebunden werden muss. Der 077 lohnt sich, wenn der Kapitalbedarf über 200.000 € liegt und genug Eigen- oder Fremdmittel den Rest der Kosten decken.
Warum die Bürgschaftsbank hier Pflicht ist
Anders als beim StartGeld übernimmt die KfW beim 077 keine Haftungsfreistellung. Stattdessen verlangt das Programm eine 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank. Praktisch heißt das: Die Bürgschaftsbank prüft das Vorhaben zusätzlich zur Hausbank, und die Zusage der Bürgschaftsbank ist Voraussetzung für den Kredit. Diesen Schritt sollte man von Anfang an einplanen, weil er Zeit kostet.
Der Vorteil: Sind Garantie und Zusage da, müssen darüber hinaus keine weiteren Sicherheiten gestellt werden – nur die persönliche Haftung bleibt.
So läuft der Antrag ab
- Businessplan und Finanzplan erstellen, Kapitalbedarf und Eigenanteil sauber rechnen
- Gespräch mit dem Finanzierungspartner – vor Beginn des Vorhabens
- Bürgschaftsbank einbinden, Garantie beantragen
- Finanzierungspartner reicht den Antrag bei der KfW ein
- Nach Zusage: Kreditvertrag, Abruf innerhalb von 12 Monaten
Ein direkter Antrag bei der KfW ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
- Vollständiger Businessplan mit Finanz- und Kapitalbedarfsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Nachweis der übrigen Finanzierung (der Kredit deckt max. 35 % der Kosten)
- Bei Nachfolgen: Kaufvertragsentwurf, Zahlen des Zielunternehmens
- Ggf. Gesellschaftsvertrag bei Kapitalgesellschaften
Alternativen, wenn 077 nicht passt
- ERP-Gründerkredit StartGeld (067): bis 200.000 €, ohne Bürgschaftsbank, 80 % Haftungsfreistellung
- ERP-Förderkredit KMU (365/366): Investitionen und Betriebsmittel kleiner und mittlerer Unternehmen, bis zu 20 Jahre Laufzeit, bis zu 3 tilgungsfreie Jahre, 50 % Risikoübernahme durch die KfW
- KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376): für Unternehmen bis 500 Mio. € Jahresumsatz
- Landesförderbanken: ergänzende Programme, teils mit Zuschussanteil – siehe Landesförderung
Häufige Fragen
Gibt es den ERP-Gründerkredit Universell noch?+
Nein. Der ERP-Gründerkredit Universell (074/075) kann nicht mehr beantragt werden. Für Gründungen, Nachfolgen und junge Unternehmen bietet die KfW stattdessen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) an, für kleinere Vorhaben weiterhin den ERP-Gründerkredit StartGeld (067).
Was ist der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge?+
Ein Förderkredit der KfW (Programmnummer 077) für Existenzgründungen, freiberufliche Gründungen, Unternehmensnachfolgen, tätige Beteiligungen sowie Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Beantragt wird er über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?+
Bis zu 500.000 € je Antragstellerin oder Antragsteller. Der Kreditbetrag darf höchstens 35 % der förderfähigen Kosten ausmachen; einen Mindestbetrag gibt es nicht.
Welche Laufzeiten sind möglich?+
Zwei Varianten: 15 Jahre Laufzeit mit 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 10 Jahre Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit.
Welche Sicherheiten sind nötig?+
Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer haftet persönlich, zusätzlich muss eine Bürgschaftsbank eine 100-prozentige Garantie übernehmen. Weitere Sicherheiten sind nicht zu stellen.
Was wird gefördert?+
Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und tätige Beteiligungen. Sitz des Unternehmens und Ort der Investition müssen in Deutschland liegen.
Wer ist antragsberechtigt?+
Existenzgründerinnen und -gründer, auch freiberuflich Tätige, Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger sowie Jungunternehmen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Die antragstellende Person muss Teil der Geschäftsführung sein oder werden.
Wie unterscheidet sich 077 vom KfW-Startgeld?+
Das ERP-Gründerkredit StartGeld (067) finanziert bis 200.000 € (davon bis 80.000 € Betriebsmittel) mit 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank und ohne Bürgschaftsbank. Der 077 geht bis 500.000 €, verlangt aber eine 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank und deckt höchstens 35 % der förderfähigen Kosten.
Wie läuft der Antrag ab?+
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse) gestellt. Ein Direktantrag bei der KfW ist nicht möglich.
Welche Alternativen gibt es bei größerem Kapitalbedarf?+
Der ERP-Förderkredit KMU (365/366) finanziert Investitionen und Betriebsmittel kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 20 Jahren Laufzeit und 3 tilgungsfreien Jahren; die KfW übernimmt 50 % des Kreditrisikos. Für große Unternehmen gibt es den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376).
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- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
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- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
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Verwendete Primärquellen
- ERP-Gründerkredit – Startgeld (Programm 067) – KfW Bankengruppe (abgerufen am 14. August 2026)
- Förderdatenbank des Bundes – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (abgerufen am 14. August 2026)
- Existenzgründungsportal – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (abgerufen am 14. August 2026)
Methodik: redaktionelle Auswertung der oben genannten Primärquellen (Gesetzestexte, Behörden- und Förderportale) durch die comveri GmbH. Anbietervergleiche beruhen auf öffentlich verfügbaren Angaben, nicht auf eigenen Praxistests. Keine Rechts- oder Steuerberatung, Gewähr ausgeschlossen – mehr dazu unter Transparenz & Redaktionsplan.
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