Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe ist eine selbstständige Tätigkeit neben einer Hauptbeschäftigung, die 2026 bis 410 € Gewinn jährlich steuerfrei bleibt und bis 25.000 € Umsatz von der Kleinunternehmerregelung profitiert. Sozialversicherungsrechtlich bleibt sie unschädlich, solange sie unter 18–20 Wochenstunden liegt und weniger Gewinn als das Hauptgehalt einbringt. Mit unserem Kleinunternehmer-Rechner prüfst du in zwei Minuten, ob du unter der Umsatzgrenze bleibst.
„Nebengewerbe” ist kein rechtlicher, sondern ein umgangssprachlicher Begriff. Für das Gewerbeamt ist jede Gewerbeanmeldung gleich. Der Unterschied entsteht bei Krankenkasse und Steuer: Solange die Selbstständigkeit deiner Zeit- und Einkommensverteilung nach untergeordnet bleibt, giltst du sozialversicherungsrechtlich weiter als Angestellter.
Zustimmung vom Arbeitgeber
Fast jeder Arbeitsvertrag enthält eine Nebentätigkeitsklausel. Drei Varianten sind üblich:
- Zustimmungspflicht: Du meldest schriftlich – Ablehnung nur bei sachlichem Grund.
- Meldepflicht: Du informierst, Arbeitgeber kann nur bei berechtigten Interessen widersprechen.
- Verbot der Konkurrenztätigkeit: Kein Nebengewerbe im gleichen Marktsegment.
Ohne Klausel gilt: Ja, solange du deine Hauptpflichten nicht verletzt und keine Konkurrenz aufbaust.

Anmeldung Schritt für Schritt
- Gewerbeamt: „Nebengewerbe” ankreuzen (Kosten 15–65 €)
- Elster-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Kleinunternehmerregelung wählen, wenn Umsatz < 25.000 €
- Krankenkasse informieren – nur formhalber, meist keine Beitragsänderung
- Bei Handwerksberufen: Handwerkskammer
Steuerliche Freibeträge
| Bereich | Freibetrag |
|---|---|
| Einkommensteuer (Härteausgleich) | bis 410 € Gewinn/Jahr voll steuerfrei |
| Gewerbesteuer | bis 24.500 € Gewinn/Jahr steuerfrei |
| Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung) | bis 25.000 € Umsatz/Jahr |
Krankenversicherung – die zentrale Frage
Solange du hauptberuflich angestellt bist, bleibt deine Krankenversicherung unverändert. Kritisch wird es, wenn:
- Gewinn aus Selbstständigkeit > Gehalt aus Anstellung
- Arbeitszeit selbstständig > 20 h/Woche
- Du beschäftigst selbst Angestellte
Dann stufst du dich als „hauptberuflich selbstständig” ein und musst freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden – das kostet 250–800 €/Monat extra.
Typische Fehler
- Arbeitgeber vergessen zu informieren → Abmahnungsrisiko
- Kleinunternehmerregelung übersehen → unnötige USt-Voranmeldungen
- Betriebsausgaben nicht gesammelt → Steuervorteil verschenkt
- Gewinn falsch prognostiziert → nachträglich in die KV-Beitragspflicht gerutscht
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein Gewerbe als Nebengewerbe?+
Wenn die selbstständige Tätigkeit weniger als 18–20 Stunden pro Woche einnimmt und der Gewinn unter dem Haupterwerbseinkommen bleibt. Es gibt keine gesetzliche Definition, aber die Krankenkassen orientieren sich an diesen Werten.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?+
In der Regel ja. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel. Der Arbeitgeber darf nur ablehnen, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen (Konkurrenz, Überarbeitung, Ruf).
Was verdiene ich steuerfrei im Nebengewerbe?+
Bis 410 € Gewinn pro Jahr bleibt das Nebengewerbe komplett steuerfrei. Zwischen 410 € und 820 € greift der Härteausgleich. Umsatzsteuerlich sind bis 25.000 € Umsatz die Kleinunternehmerregelung möglich.
Bleibe ich in der Familienversicherung?+
Ja, solange dein monatlicher Gewinn unter 505 € (Stand 2026) bleibt und die Tätigkeit nicht hauptberuflich wird. Sobald du regelmäßig darüber liegst, entsteht Beitragspflicht in der KV.
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- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
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Verwendete Primärquellen
- § 14 GewO – Anzeigepflicht Gewerbe – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 14. August 2026)
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 14. August 2026)
- Existenzgründungsportal – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (abgerufen am 14. August 2026)
- § 18 EStG – Selbständige Arbeit (Katalogberufe) – Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 14. August 2026)
Methodik: redaktionelle Auswertung der oben genannten Primärquellen (Gesetzestexte, Behörden- und Förderportale) durch die comveri GmbH. Anbietervergleiche beruhen auf öffentlich verfügbaren Angaben, nicht auf eigenen Praxistests. Keine Rechts- oder Steuerberatung, Gewähr ausgeschlossen – mehr dazu unter Transparenz & Redaktionsplan.
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