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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumZuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie)Zuschuss für Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-VorpommernBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Mecklenburg-VorpommernBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründung, NachfolgeGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetrag7.500 €6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in Mecklenburg-VorpommernGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • ✓Für die Basisförderung müssen Sie als antragstellende Person • ein Handwerksunternehmen erstmalig in Mecklenburg-Vorpommern übernehmen, neu gründen oder sich daran beteiligen
  • ✓im Zuge einer Betriebsübernahme mehr als die Hälfte der bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze des zu übernehmenden Betriebes im bisherigen Beschäftigungsumfang erhalten.
  • ✓Der Geschäftsgegenstand des zu übernehmenden oder zu gründenden Betriebes und der Inhalt Ihrer Meisterprüfung müssen einander entsprechen.
  • ✓Beachten Sie bitte, dass pro Betriebsübernahme, Neugründung oder tätiger Beteiligung nur eine Meisterprämie gezahlt wird.
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.