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Mecklenburg-VorpommernZuschuss

Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie)

Zuschuss für Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.

Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

7.500 €

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Kurz erklärt von Gründer-Guru

Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie) ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Mecklenburg-Vorpommern, bis zu 7.500 €.

Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern; die Konditionen legt der Fördergeber im Einzelfall fest.

Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Wörtliches Zitat aus der Förderdatenbank des Bundes (Sie-Form im Original)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Handwerks- oder Industriemeisterin und Handwerks- oder Industriemeister bei der erstmaligen Gründung einer selbstständigen Vollexistenz im Haupterwerb durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung. Sie erhalten die Förderung als – Basisförderung für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung in einem Handwerk nach Handwerksordnung und – darauf aufbauend in der 2. Stufe als Arbeitsplatzförderung für die Schaffung mindestens eines zusätzlichen Arbeitsplatzes durch die Gründung. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Höhe des Zuschusses beträgt als Basisförderung EUR 7.500 und als Arbeitsplatzförderung EUR 2.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Nach Antragseingang können Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
EbeneLand
RegionMecklenburg-Vorpommern
FörderartZuschuss
PhaseGründung, Nachfolge
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetrag7.500 €
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern
BranchenHandwerk, Industrie & Produktion

Voraussetzungen

  • Für die Basisförderung müssen Sie als antragstellende Person • ein Handwerksunternehmen erstmalig in Mecklenburg-Vorpommern übernehmen, neu gründen oder sich daran beteiligen
  • im Zuge einer Betriebsübernahme mehr als die Hälfte der bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze des zu übernehmenden Betriebes im bisherigen Beschäftigungsumfang erhalten.
  • Der Geschäftsgegenstand des zu übernehmenden oder zu gründenden Betriebes und der Inhalt Ihrer Meisterprüfung müssen einander entsprechen.
  • Beachten Sie bitte, dass pro Betriebsübernahme, Neugründung oder tätiger Beteiligung nur eine Meisterprämie gezahlt wird.

So läuft der Zuschussantrag

Antrag über Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

  1. 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
  2. 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
  3. 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
  4. 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
  5. 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.

Nachweise für Zuschuss-Programme

  • Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
  • Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
  • De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
  • Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis

Was am Ende bei dir ankommt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie) Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie)

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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