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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumInnovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)Zuschuss für Gründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung in Baden-Württemberg. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberMinisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)Bundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Baden-WürttembergBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseVorgründung, Gründung, WachstumGründung
Förderquotebis zu 100 %100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetrag160.000 €6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung in Baden-WürttembergGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • ✓bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen: Bildungsträger und -einrichtungen sowie sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen
  • ✓bei Investitionen: Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
  • ✓Bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen gilt: • Sie müssen die erforderliche Kompetenz zur Durchführung der Maßnahmen aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen.
  • ✓Sie legen ein Konzept vor, das unter anderem die geplanten Fachinhalte und die eingesetzten Referentinnen und Referenten ausweist, sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
  • ✓An Ihrer Qualifizierungsmaßnahme müssen mindestens 10 Frauen und an Ihrer Coachingmaßnahme mindestens 6 Frauen teilnehmen.
  • ✓Jede Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahme umfasst mindestens 18 Zeitstunden und höchstens 225 Zeitstunden.
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Regierungspräsidium Baden-Württemberg – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.