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Baden-WürttembergZuschuss

Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)

Zuschuss für Gründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung in Baden-Württemberg. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.

Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

160.000 €

Förderquote

bis zu 100 %

Kurz erklärt von Gründer-Guru

Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Baden-Württemberg, bis zu 160.000 €.

Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung in Baden-Württemberg; die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Wörtliches Zitat aus der Förderdatenbank des Bundes (Sie-Form im Original)
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: – Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum sowie – Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für – Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, – Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen bis zu 40 Prozent, in LEADER-Gebieten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 160.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberMinisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
EbeneLand
RegionBaden-Württemberg
FörderartZuschuss
PhaseVorgründung, Gründung, Wachstum
Förderquotebis zu 100 %
Maximalbetrag160.000 €
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung in Baden-Württemberg
BranchenLandwirtschaft

Voraussetzungen

  • bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen: Bildungsträger und -einrichtungen sowie sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen
  • bei Investitionen: Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
  • Bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen gilt: • Sie müssen die erforderliche Kompetenz zur Durchführung der Maßnahmen aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen.
  • Sie legen ein Konzept vor, das unter anderem die geplanten Fachinhalte und die eingesetzten Referentinnen und Referenten ausweist, sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
  • An Ihrer Qualifizierungsmaßnahme müssen mindestens 10 Frauen und an Ihrer Coachingmaßnahme mindestens 6 Frauen teilnehmen.
  • Jede Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahme umfasst mindestens 18 Zeitstunden und höchstens 225 Zeitstunden.

So läuft der Zuschussantrag

Antrag über Regierungspräsidium Baden-Württemberg – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

  1. 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
  2. 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
  3. 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
  4. 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
  5. 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.

Nachweise für Zuschuss-Programme

  • Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
  • Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
  • De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
  • Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis

Was am Ende bei dir ankommt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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