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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumAufstiegs-BAföG (AFBG)Finanziert die Meisterausbildung – zentrale Voraussetzung für viele Handwerksgründungen.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und LänderBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionBund · BundesweitBund · Bundesweit
FörderartZuschuss, DarlehenZuschuss
PhaseVorgründung, GründungGründung
FörderquoteLehrgangs- und Prüfungskosten zu 50 % Zuschuss100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetrag15.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €
ZielgruppeHandwerker und Fachkräfte auf dem Weg zur MeisterprüfungGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • ✓Anerkannte Aufstiegsfortbildung
  • ✓Vorliegende Erstqualifikation
  • ✓Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises / der Stadt.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.