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SaarlandDarlehen

Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020

Darlehen für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Saarland. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.

Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

nicht pauschal festgelegt

Konditionen beim Fördergeber prüfen – die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Kurz erklärt von Gründer-Guru

Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020 ist ein zinsgünstiger Kredit, den du zurückzahlst – verfügbar nur in Saarland; wie hoch die Förderung ausfällt, legt der Fördergeber im Einzelfall fest.

Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Saarland; die Konditionen legt der Fördergeber im Einzelfall fest.

Worauf du achten musst: Die Hausbank haftet anteilig mit. Ohne belastbare Kapitaldienstfähigkeit lehnt sie ab, bevor der Fördergeber überhaupt prüft. Sprich deshalb parallel mit zwei bis drei Banken.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Wörtliches Zitat aus der Förderdatenbank des Bundes (Sie-Form im Original)
Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Stärkung Ihrer wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und der Verbesserung Ihrer Bonität. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Gewährung von Nachrangdarlehen. Insbesondere als junges technologie- und innovationsorientiertes Unternehmen, das sich in der Markteintrittsphase befindet, profitieren Sie von dieser Förderung. Sie bekommen die Förderung für – Investitionen, zum Beispiel – gewerbliche Baukosten, – Kauf von Maschinen sowie – Betriebs- und Geschäftsausstattung, – Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, – Erwerb oder Aufstockung von Beteiligungen durch kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), – Betriebsmittel, zum Beispiel – Waren, – Vorräte sowie – Aufwendungen/Kosten zur Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs, wenn die Finanzierung im Zusammenhang mit der Entwicklung, zum Beispiel Existenzgründung, einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und Liquidität Ihres Unternehmens steht. Sie erhalten die Förderung als langfristiges Nachrangdarlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt normalerweise zwischen mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1 Million. Dies gilt je Antragstellerin oder Antragsteller. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt bis zu 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
EbeneLand
RegionSaarland
FörderartDarlehen
PhaseGründung, Wachstum, Nachfolge
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetragnicht pauschal festgelegt
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Saarland
BranchenIT & Technologie

Voraussetzungen

  • kleines und mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen
  • Freiberuflerin und Freiberufler
  • Existenzgründerin und Existenzgründer sowie als Nachfolgeunternehmen.
  • Sie müssen • das Vorhaben im Saarland durchführen
  • die betrieblichen Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen
  • einen erschwerten Zugang zu Fremdkapital infolge fehlender Sicherheiten haben und/oder eine ungenügende Eigenkapitalausstattung besitzen.

So läuft der Darlehensantrag

Antrag über Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.

  1. 1Hausbank auswählen und Termin vereinbaren – Förderdarlehen werden fast immer im Hausbankverfahren vergeben, nicht direkt beim Fördergeber.
  2. 2Businessplan, Finanz- und Liquiditätsplan sowie eine Kapitalbedarfsrechnung vorlegen; die Bank prüft Kapitaldienstfähigkeit, nicht nur die Idee.
  3. 3Antrag über die Hausbank an den Fördergeber stellen – zwingend vor Vorhabensbeginn, also vor Unterschrift unter Kauf- oder Kreditverträge.
  4. 4Kreditzusage, Darlehensvertrag und Auszahlungsplan prüfen: Zinsbindung, tilgungsfreie Anlaufjahre und Bereitstellungsprovision stehen dort schwarz auf weiß.
  5. 5Mittel abrufen und Verwendungsnachweise sammeln – abgerufen wird nach Baufortschritt bzw. Investitionsfortschritt.

Nachweise für Darlehen-Programme

  • Businessplan mit Kapitalbedarfs- und Rentabilitätsrechnung
  • Liquiditätsplan über mindestens 24 Monate
  • Selbstauskunft und Vermögensaufstellung
  • Schufa-Auskunft und ggf. betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Angebote oder Kostenvoranschläge für die geplanten Investitionen

Was am Ende bei dir ankommt

Auszahlung als Kredit über deine Hausbank; Rückzahlung mit Zins und Tilgung nach Vertragsplan.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020 Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt14 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  5. Dokumente & Nachweise

    • SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
    • Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
    • Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
    • BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
    • Übersicht möglicher Sicherheiten

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
  2. Dokumente & Nachweise

    • Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
    • Ausgefülltes Antragsformular der Bank
    • ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
  3. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  4. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  5. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020 bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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