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Rheinland-PfalzBürgschaft

Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Bürgschaft für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.

Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

nicht pauschal festgelegt

Konditionen beim Fördergeber prüfen – die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.

Förderquote

bis zu 80 %

Kurz erklärt von Gründer-Guru

Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz verschafft dir keine Auszahlung, sondern die fehlenden Sicherheiten für einen Bankkredit – verfügbar nur in Rheinland-Pfalz; wie hoch die Förderung ausfällt, legt der Fördergeber im Einzelfall fest.

Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Rheinland-Pfalz; die Förderquote liegt bei bis zu 80 %.

Worauf du achten musst: Die Bürgschaft kostet: Es fallen einmalige Bearbeitungsgebühr und laufende Bürgschaftsprovision an. Rechne beides in deine Finanzierungskosten ein, bevor du zusagst.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Wörtliches Zitat aus der Förderdatenbank des Bundes (Sie-Form im Original)
Die ISB entlastet Sie als gewerbliches Unternehmen oder Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch eine Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben: – Investitionen und – Betriebsmittel (Bar-/Avalkredite). Die ISB übernimmt Ausfallbürgschaften bis zur Höhe von höchstens – 80 Prozent bei Investitionskrediten, – 70 Prozent bei Avalkrediten und – 60 Prozent bei Betriebsmittelkrediten. Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise zwischen mindestens EUR 2 Millionen und höchstens EUR 3,5 Millionen. Für Bürgschaften bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zuständig. Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die ISB weitergeleitet.

Quelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
EbeneLand
RegionRheinland-Pfalz
FörderartBürgschaft
PhaseGründung, Wachstum
Förderquotebis zu 80 %
Maximalbetragnicht pauschal festgelegt
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Rheinland-Pfalz
BranchenHandwerk

Voraussetzungen

  • bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Handwerksbetriebe
  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft
  • Angehörige der Freien Berufe und
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
  • Der Sitz oder die Betriebsstätte Ihres Unternehmens liegt in Rheinland-Pfalz.

So läuft der Bürgschaftsantrag

Antrag über Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.

  1. 1Kreditbedarf mit der Hausbank klären – eine Bürgschaft ersetzt kein Darlehen, sie ersetzt fehlende Sicherheiten.
  2. 2Bürgschaftsbank des Bundeslands einbinden: entweder über die Hausbank oder im Verfahren „Bürgschaft ohne Bank“ direkt.
  3. 3Vorhaben, Sicherheitenlücke und Haftungsverhältnisse dokumentieren; geprüft wird ausdrücklich die Lücke, nicht nur das Vorhaben.
  4. 4Bürgschaftszusage abwarten, dann Kreditvertrag mit der Hausbank abschließen.
  5. 5Laufende Berichtspflichten einhalten – Bürgschaftsbanken verlangen regelmäßig Jahresabschlüsse.

Nachweise für Bürgschaft-Programme

  • Kreditanfrage oder Finanzierungsbestätigung der Hausbank
  • Aufstellung vorhandener und fehlender Sicherheiten
  • Businessplan und Finanzplanung
  • Jahresabschlüsse bzw. BWA bei bestehenden Unternehmen

Was am Ende bei dir ankommt

Kein Geldfluss an dich – die Bürgschaft sichert den Kredit deiner Hausbank ab (üblich sind 50 bis 80 % Ausfallhaftung).

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt14 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  5. Dokumente & Nachweise

    • SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
    • Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
    • Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
    • BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
    • Übersicht möglicher Sicherheiten

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. Dokumente & Nachweise

    • Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
    • Ausgefülltes Antragsformular der Bank
    • ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
  3. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  4. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  5. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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