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Nordrhein-WestfalenBürgschaft

Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Bürgschaft für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.

Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

1 Mio. € Garantiesumme (Mindestbeteiligung 50.000 €)

Förderquote

bis zu 70 %

Kurz erklärt von Gründer-Guru

Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft verschafft dir keine Auszahlung, sondern die fehlenden Sicherheiten für einen Bankkredit – verfügbar nur in Nordrhein-Westfalen, maximal 1 Mio. € Garantiesumme (Mindestbeteiligung 50.000 €).

Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Nordrhein-Westfalen; die Förderquote liegt bei bis zu 70 %.

Worauf du achten musst: Die Bürgschaft kostet: Es fallen einmalige Bearbeitungsgebühr und laufende Bürgschaftsprovision an. Rechne beides in deine Finanzierungskosten ein, bevor du zusagst.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Wörtliches Zitat aus der Förderdatenbank des Bundes (Sie-Form im Original)
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Förderung besteht in Form einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung. Die Garantie wird in Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme und gegebenenfalls von 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung gegeben. Die Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und soll in der Regel einen Betrag von EUR 1 Million nicht übersteigen. Die Garantie des Landes für eine stille/offene Beteiligung wird für eine Dauer von bis zu 10 Jahren gegeben. Ihren Antrag reichen Sie bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

Quelle: Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberMinisterium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
EbeneLand
RegionNordrhein-Westfalen
FörderartBürgschaft
PhaseGründung, Nachfolge
Förderquotebis zu 70 %
Maximalbetrag1 Mio. € Garantiesumme (Mindestbeteiligung 50.000 €)
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
BranchenAlle Branchen

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften und kleine oder mittlere Unternehmen gemeinsam.
  • Die Unternehmen müssen aufgrund eines plausiblen Unternehmenskonzeptes mittelfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
  • Die Umschuldung oder die Ablösung von bestehenden Krediten durch eine geförderte Beteiligung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

So läuft der Bürgschaftsantrag

Antrag über PwC PricewaterhouseCoopers GmbH – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.

  1. 1Kreditbedarf mit der Hausbank klären – eine Bürgschaft ersetzt kein Darlehen, sie ersetzt fehlende Sicherheiten.
  2. 2Bürgschaftsbank des Bundeslands einbinden: entweder über die Hausbank oder im Verfahren „Bürgschaft ohne Bank“ direkt.
  3. 3Vorhaben, Sicherheitenlücke und Haftungsverhältnisse dokumentieren; geprüft wird ausdrücklich die Lücke, nicht nur das Vorhaben.
  4. 4Bürgschaftszusage abwarten, dann Kreditvertrag mit der Hausbank abschließen.
  5. 5Laufende Berichtspflichten einhalten – Bürgschaftsbanken verlangen regelmäßig Jahresabschlüsse.

Nachweise für Bürgschaft-Programme

  • Kreditanfrage oder Finanzierungsbestätigung der Hausbank
  • Aufstellung vorhandener und fehlender Sicherheiten
  • Businessplan und Finanzplanung
  • Jahresabschlüsse bzw. BWA bei bestehenden Unternehmen

Was am Ende bei dir ankommt

Kein Geldfluss an dich – die Bürgschaft sichert den Kredit deiner Hausbank ab (üblich sind 50 bis 80 % Ausfallhaftung).

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt15 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  5. Dokumente & Nachweise

    • SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
    • Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
    • Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
    • BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
    • Übersicht möglicher Sicherheiten
  6. Dokumente & Nachweise

    • Tragfähigkeitsbescheinigung der fachkundigen Stelle
    • Businessplan als Grundlage der Prüfung
    • Nachweis Leistungsbezug bzw. Restanspruch (ALG-Bescheid)

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
  2. Dokumente & Nachweise

    • Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
    • Ausgefülltes Antragsformular der Bank
    • ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
  3. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  4. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  5. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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