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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumFörderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und HofnachfolgeZuschuss für Gründerinnen und Gründer in Sachsen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberSächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)Bundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · SachsenBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragnicht pauschal festgelegt6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in SachsenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • ✓Sie dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
  • ✓Sie müssen über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber niederlassen.
  • ✓Sie müssen einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen.
  • ✓Der Standardoutput Ihres Betriebes muss mindestens EUR 25.000 pro Jahr betragen. Der Höchstbetrag des Standardoutputs Ihres Betriebes pro Jahr beträgt • für Acker- und Futterbaubetriebe EUR 500.000
  • ✓für Gartenbau- und Verbundbetriebe sowie Betriebe mit Dauerkulturen EUR 1 Million und
  • ✓für Veredlungsbetriebe EUR 1,5 Millionen.
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
FristReichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2024 ein.Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.