Zum Inhalt springen

Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
WhatsAppE-Mail
Link gültig für:

Wer den Link öffnet, sieht genau diesen Vergleich – ohne Anmeldung.

KriteriumLandesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-BonusZuschuss für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer in Schleswig-Holstein. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und TourismusBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Schleswig-HolsteinBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseVorgründung, Gründung, WachstumGründung
Förderquotebis zu 80 %100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragnicht pauschal festgelegt6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €
ZielgruppeUnternehmen, Gründerinnen und Gründer in Schleswig-HolsteinGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • ✓Ihr Start-up muss ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.
  • ✓Ihr Vorhaben muss • dem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen
  • ✓eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.
  • ✓Sie führen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durch und verwerten dort die gewonnenen Erkenntnisse.
  • ✓Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
  • ✓Sie setzen die Maßnahme innerhalb folgender Zeiträume um: • Seed-Bonus: möglichst innerhalb von 8, höchstens jedoch innerhalb von 10 Kalendermonaten
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.