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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumBürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – GründungsExpress-BürgschaftBürgschaft für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer in Schleswig-Holstein. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →Bürgschaft ohne Bank (BoB)Ausfallbürgschaft ersetzt fehlende Sicherheiten bei der Hausbank.Details →
FördergeberBürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbHBürgschaftsbanken der Länder
Ebene / RegionLand · Schleswig-HolsteinBund · Bundesweit
FörderartBürgschaftBürgschaft
PhaseVorgründung, Gründung, Wachstum, NachfolgeGründung, Wachstum, Nachfolge
Förderquotebis zu 70 %bis 80 % Ausfallbürgschaft, Höchstbetrag je Bürgschaftsbank unterschiedlich
Maximalbetrag300.000 €nicht pauschal festgelegt
ZielgruppeUnternehmen, Gründerinnen und Gründer in Schleswig-HolsteinGründende und KMU ohne ausreichende Sicherheiten
Voraussetzungen
  • ✓Ihr Unternehmen darf nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sein.
  • ✓Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
  • ✓Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.
  • ✓Wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben
  • ✓Fehlende bankübliche Sicherheiten
  • ✓Sitz im jeweiligen Bundesland
  • ✓Positive fachliche Qualifikation
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)Laufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)
AntragswegAntrag über Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.Online-Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank des Bundeslandes (Programm 'BoB').

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.