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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumAufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus IIZuschuss für Gründerinnen und Gründer, Privatperson in Rheinland-Pfalz. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Rheinland-PfalzBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründung, NachfolgeGründung
FörderquoteEinmalprämie (Aufstiegsbonus I)100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetrag2.000 €6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Privatperson in Rheinland-PfalzGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • ✓eine Prüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben (Aufstiegsbonus I)
  • ✓innerhalb von 10 Jahren nach Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen sich selbstständig gemacht haben (Aufstiegsbonus II).
  • ✓Sie müssen in Rheinland-Pfalz beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
  • ✓Ihr Fortbildungsabschluss muss dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen.
  • ✓Aufstiegsbonus II: • Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um • die erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollexistenz
  • ✓die Übernahme eines bestehenden Betriebes
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Handwerkskammern (HwK), Industrie- und Handelskammern (IHK) und Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.