Zum Inhalt springen

Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
WhatsAppE-Mail
Link gültig für:

Wer den Link öffnet, sieht genau diesen Vergleich – ohne Anmeldung.

KriteriumFörderrichtlinie für Hausärztinnen und HausärzteZuschuss für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Nordrhein-WestfalenBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungGründung
Förderquotebis zu 80 %100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetrag60.000 € (gestaffelt je Maßnahme)6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Nordrhein-WestfalenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • ✓die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen und bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre sind, sowie
  • ✓Ärztinnen und Ärzte und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die • Ärztinnen und Ärzte bis zum 60. Lebensjahr für eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt anstellen
  • ✓eine Lehrpraxis zur hausärztlichen Versorgung errichten
  • ✓in einer Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung im Fördergebiet eine Weiterbildungsassistentin oder einen Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin beschäftigen
  • ✓im Rahmen des „Qualifizierungsjahres“ in einer Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternisten) beschäftigen
  • ✓in einer Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung den Erwerb von Zusatzqualifikationen von bei ihnen beschäftigten nichtärztlichen Praxisassistentinnen und Praxisassistenten finanzieren.
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.