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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumFörderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms (BRUT)Zuschuss und Beratung für Gründerinnen und Gründer in Bremen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberSenatorin für Wirtschaft, Arbeit und EuropaBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · BremenBund · Bundesweit
FörderartZuschuss, BeratungZuschuss
PhaseVorgründung, GründungGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragnicht pauschal festgelegt6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in BremenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • ✓Sie haben eine feste Gründungsabsicht und eine konkrete Idee für eine Gründung, die im Land Bremen realisiert wird.
  • ✓Ihr Gründungsprojekt ist im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte angesiedelt und beruht auf Ihrer persönlichen Fachkompetenz.
  • ✓Sie dürfen noch keine wesentlichen Weichen zur Gründung gestellt haben. Hierunter fallen zum Beispiel der Abschluss eines Kreditvertrags, die Gründung einer GmbH, die Annahme eines Großauftrags oder Ähnliches.
  • ✓Sie dürfen noch nicht in erheblichem Umfang unternehmerisch tätig sein. Als Obergrenze gilt hier ein Umsatz von EUR 10.000.
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
FristIhren Antrag richten Sie bitte jeweils zum 31. Januar und 31. August eines Jahres an das Starthaus Bremen und Bremerhaven.Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Bremer Aufbau-Bank GmbH – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.