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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumGründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →Förderung der Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen RaumZuschuss für Gründerinnen und Gründer in Thüringen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →
FördergeberBundesagentur für ArbeitThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ebene / RegionBund · BundesweitLand · Thüringen
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungGründung, Wachstum, Nachfolge
Förderquote100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschaleabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetrag6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €40.000 €
ZielgruppeGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)Gründerinnen und Gründer in Thüringen
Voraussetzungen
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
  • ✓Die öffentliche Apotheke muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden
  • ✓Sie müssen den Apothekenbetrieb innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch die zuständige Behörde aufnehmen
  • ✓Sie müssen sich verpflichten, den Apothekenbetrieb für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die pharmazeutische Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben
  • ✓Sie dürfen nicht vor dem Eintritt der Bestandskraft der Bewilligung mit der Niederlassung beziehungsweise den Maßnahmen zur Vorbereitung des Apothekenbetriebs begonnen haben.
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.Antrag über Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.