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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumGründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →Starter Stipendium SaarZuschuss für Gründerinnen und Gründer in Saarland. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →
FördergeberBundesagentur für ArbeitMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Ebene / RegionBund · BundesweitLand · Saarland
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungGründung, Wachstum
Förderquote100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale3.000 €/Monat für bis zu 12 Monate
Maximalbetrag6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €36.000 €
ZielgruppeGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)Gründerinnen und Gründer in Saarland
Voraussetzungen
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
  • ✓Sie dürfen nicht zur selben Zeit andere Leistungen oder Stipendien in der Gründungsphase in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel das Exist-Gründerstipendium oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
  • ✓Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Saarland.
  • ✓Sie müssen sich Ihrem Start-up im Hauptberuf widmen. Wenn Sie zeitgleich eine entgeltliche Nebentätigkeit ausüben wollen, darf diese Nebentätigkeit einen Umfang von 10 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • ✓Das Geschäftsmodell Ihres Unternehmens muss • neuartig sein und sich signifikant vom Wettbewerb abheben
  • ✓über ein erkennbares Markt- und Wachstumspotenzial verfügen und
  • ✓einen positiven Effekt für das Saarland erwarten lassen (absehbarer Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Digitalisierung, Energieeinsparung, Nachhaltigkeit et cetera).
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.Antrag über Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.