Zum Inhalt springen

Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
WhatsAppE-Mail
Link gültig für:

Wer den Link öffnet, sieht genau diesen Vergleich – ohne Anmeldung.

KriteriumGründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →Gründungsstipendium SHZuschuss für Gründerinnen und Gründer in Schleswig-Holstein. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →
FördergeberBundesagentur für ArbeitMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ebene / RegionBund · BundesweitLand · Schleswig-Holstein
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungVorgründung, Gründung, Wachstum
Förderquote100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschaleabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetrag6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €nicht pauschal festgelegt
ZielgruppeGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)Gründerinnen und Gründer in Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
  • ✓Sie sollten Ihr Unternehmen im Laufe des Stipendiums gründen und bis zum Ende des Stipendiums eine Machbarkeitsstudie beziehungsweise einen Businessplan erstellen.
  • ✓Ihre Geschäftsidee muss überzeugend und technologie- oder wissensorientiert oder nachhaltig sein und andauernde wirtschaftliche Erfolge erwarten lassen.
  • ✓Wenn Sie zu zweit oder zu dritt gründen, muss eine strukturierte Aufgabenverteilung im Antrag erkennbar sein.
  • ✓Pro Gründungsteam kann nur eine Person mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung gefördert werden.
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.Antrag über Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.