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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumGründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-BonusZuschuss für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer in Schleswig-Holstein. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →
FördergeberBundesagentur für ArbeitMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ebene / RegionBund · BundesweitLand · Schleswig-Holstein
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungVorgründung, Gründung, Wachstum
Förderquote100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschalebis zu 80 %
Maximalbetrag6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €nicht pauschal festgelegt
ZielgruppeGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)Unternehmen, Gründerinnen und Gründer in Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
  • ✓Ihr Start-up muss ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.
  • ✓Ihr Vorhaben muss • dem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen
  • ✓eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.
  • ✓Sie führen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durch und verwerten dort die gewonnenen Erkenntnisse.
  • ✓Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
  • ✓Sie setzen die Maßnahme innerhalb folgender Zeiträume um: • Seed-Bonus: möglichst innerhalb von 8, höchstens jedoch innerhalb von 10 Kalendermonaten
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.Antrag über Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.