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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumGründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen RegionenZuschuss für Gründerinnen und Gründer in Rheinland-Pfalz. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →
FördergeberBundesagentur für ArbeitMinisterium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Ebene / RegionBund · BundesweitLand · Rheinland-Pfalz
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungGründung, Nachfolge
Förderquote100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschaleabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetrag6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €nicht pauschal festgelegt
ZielgruppeGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)Gründerinnen und Gründer in Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
  • ✓Sie müssen • eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet oder bei einer Zweigpraxis die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz oder die Ermächtigung des Zulassungsausschusses haben
  • ✓Ihre vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin im Fördergebiet innerhalb von 6 Monaten nach der Zulassung aufnehmen
  • ✓bei einer Zweigpraxis mindestens 10 Stunden wöchentlich an mehreren Tagen dort Sprechstunden anbieten
  • ✓sich verpflichten, die hausärztliche Tätigkeit oder den Betrieb der hausärztlichen Zweigpraxis für 5 Jahre aufrechtzuerhalten.
  • ✓Sie dürfen im Fördergebiet nicht bereits als zugelassene oder angestellte Vertragsärztin oder als zugelassener oder angestellter Vertragsarzt oder an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben oder teilnehmen.
  • ✓Für eine Zweigpraxis, in der ausschließlich ein geförderter angestellter Arzt oder eine angestellte Ärztin arbeitet, ist eine weitere Förderung ausgeschlossen.
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.Antrag über Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.