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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumGründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms (BRUT)Zuschuss und Beratung für Gründerinnen und Gründer in Bremen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →
FördergeberBundesagentur für ArbeitSenatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Ebene / RegionBund · BundesweitLand · Bremen
FörderartZuschussZuschuss, Beratung
PhaseGründungVorgründung, Gründung
Förderquote100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschaleabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetrag6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €nicht pauschal festgelegt
ZielgruppeGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)Gründerinnen und Gründer in Bremen
Voraussetzungen
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
  • ✓Sie haben eine feste Gründungsabsicht und eine konkrete Idee für eine Gründung, die im Land Bremen realisiert wird.
  • ✓Ihr Gründungsprojekt ist im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte angesiedelt und beruht auf Ihrer persönlichen Fachkompetenz.
  • ✓Sie dürfen noch keine wesentlichen Weichen zur Gründung gestellt haben. Hierunter fallen zum Beispiel der Abschluss eines Kreditvertrags, die Gründung einer GmbH, die Annahme eines Großauftrags oder Ähnliches.
  • ✓Sie dürfen noch nicht in erheblichem Umfang unternehmerisch tätig sein. Als Obergrenze gilt hier ein Umsatz von EUR 10.000.
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnIhren Antrag richten Sie bitte jeweils zum 31. Januar und 31. August eines Jahres an das Starthaus Bremen und Bremerhaven.
AntragswegAntrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.Antrag über Bremer Aufbau-Bank GmbH – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.