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Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
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KriteriumGründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)Darlehen und Zuschuss für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Baden-Württemberg. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberL-BankBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Baden-WürttembergBund · Bundesweit
FörderartDarlehen, ZuschussZuschuss
PhaseGründung, Wachstum, NachfolgeGründung
Förderquotebis zu 100 %100 % des zuletzt bezogenen ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragnicht pauschal festgelegt6 Monate ALG-I-Satz + 300 €/Monat, danach 9 Monate je 300 €
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Baden-WürttembergGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • ✓Existenzgründende und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie
  • ✓Angehörige der Freien Berufe.
  • ✓Sie führen Ihre Investitionen in Baden-Württemberg durch.
  • ✓Als natürliche Person können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie • fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sind
  • ✓einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sind
  • ✓erworbene Immobilien oder Mobilien im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit vermieten oder verpachten.
  • ✓Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • ✓Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • ✓Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • ✓Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über L-Bank – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-09-15. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.