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ThüringenZuschuss

Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum

Zuschuss für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Thüringen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.

Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

40.000 €

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Kurz erklärt von Gründer-Guru

Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Thüringen, bis zu 40.000 €.

Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Thüringen; die Konditionen legt der Fördergeber im Einzelfall fest.

Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Wörtliches Zitat aus der Förderdatenbank des Bundes (Sie-Form im Original)
Der Freistaat Thüringen unterstützt Ihre Niederlassung als Zahnärztin oder Zahnarzt im ländlichen Raum. Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt und auch als Zahnärztliches Medizinisches Versorgungszentrum erhalten die Förderung für Investitionen im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztraxis und/oder Zweig- beziehungsweise Zahnarztfilialpraxis und für Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit. Auch als Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde werden Sie gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis beträgt – bis zu EUR 40.000 für Investitionen in einer Gemeinde unter 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, – bis zu EUR 30.000 für Investitionen in einer Gemeinde mit 15.000 bis unter 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, – bis zu EUR 20.000 für Investitionen in einer Gemeinde mit 30.000 bis 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je vollem Vertragsarztsitz. Bei Neugründung oder Übernahme einer Zweig- beziehungsweise Zahnarztfilialpraxis in einer Gemeinde unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt die Höhe des Zuschusses für Investitionen bis zu EUR 20.000. Für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit erhalten Sie bis zu EUR 5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
EbeneLand
RegionThüringen
FörderartZuschuss
PhaseGründung, Wachstum, Nachfolge
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetrag40.000 €
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Thüringen
BranchenLandwirtschaft, Gesundheit & Pflege

Voraussetzungen

  • Träger von Zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren, die im Rahmen der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung eine Zweig- oder Filialpraxis gründen beziehungsweise übernehmen.
  • Ihre Praxis muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden
  • Sie müssen sich verpflichten, die Niederlassung für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die zahnärztliche Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben.

So läuft der Zuschussantrag

Antrag über Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

  1. 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
  2. 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
  3. 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
  4. 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
  5. 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.

Nachweise für Zuschuss-Programme

  • Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
  • Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
  • De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
  • Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis

Was am Ende bei dir ankommt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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