Zum Inhalt springen
ThüringenZuschussBeratung

Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen

Zuschuss und Beratung für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen, Verband/Vereinigung in Thüringen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.

Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

950 €

Förderquote

bis zu 50 %

Kurz erklärt von Gründer-Guru

Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Thüringen, bis zu 950 €.

Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen, Verband/Vereinigung in Thüringen; die Förderquote liegt bei bis zu 50 %.

Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Wörtliches Zitat aus der Förderdatenbank des Bundes (Sie-Form im Original)
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+), wenn Sie externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, insbesondere um betriebswirtschaftliche und technische Fragen zu klären. Auch für Beratungsnetzwerke stehen Mittel zur Verfügung. Sie erhalten die Förderung für – Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch selbstständige Unternehmensberaterinnen oder -berater, – organisationseigene Beratungen im Handwerk: die Beratung durch organisationseigene Beraterinnen oder Berater der zuständigen Kammern und Fachverbände sowie die Einstellung von Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks, – die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU: Projekte zur Beratung und Vernetzung von KMU sowie Modellprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt – für Intensivberatungen und Prozessbegleitungen bis zu 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Dieser liegt bei Intensivberatungen bei EUR 950,00 pro Tagwerk zu 8 Stunden. Die Qualitätssicherung ist darin enthalten.

Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR) · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberThüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
EbeneLand
RegionThüringen
FörderartZuschuss, Beratung
PhaseVorgründung, Gründung
Förderquotebis zu 50 %
Maximalbetrag950 €
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen, Verband/Vereinigung in Thüringen
BranchenHandwerk, IT & Technologie, Landwirtschaft

Voraussetzungen

  • Beratungs- und Vernetzungsprojekte für KMU können Sie nur nach Aufforderung einrichten und betreiben.

So läuft der Zuschussantrag

Antrag über Thüringer Aufbaubank (TAB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

  1. 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
  2. 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
  3. 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
  4. 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
  5. 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.

Nachweise für Zuschuss-Programme

  • Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
  • Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
  • De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
  • Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis

Was am Ende bei dir ankommt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Beraterprofil / Registrierungsnachweis
    • Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Abschluss-/Beratungsbericht
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

Programme vergleichen →

Fristen-Alert für Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

Ähnliche Förderprogramme