IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)
Zuschuss für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.
Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen
Maximale Förderung
nicht pauschal festgelegt
Konditionen beim Fördergeber prüfen – die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.
Förderquote
bis zu 100 %
Kurz erklärt von Gründer-Guru
IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN) ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Sachsen-Anhalt; wie hoch die Förderung ausfällt, legt der Fördergeber im Einzelfall fest.
Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Sachsen-Anhalt; die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.
Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.
Offizielle Programmbeschreibung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) unterstützt die Medienwirtschaft mit Darlehen zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsausgaben und auch immateriellen Wirtschaftsgütern. Dazu gehört zum Beispiel der Ankauf von Rechten und Drehbüchern. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder als Avalkredit für Zwischenfinanzierungen bei Film- und Fernsehproduktionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Mindestfinanzierungssumme beträgt 25.000 EUR, die maximale Finanzierungssumme 3 Millionen EUR, bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei Darlehen und projektabhängier Laufzeit bei Avalen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die IB Sachsen-Anhalt. Fügen Sie bitte eine Erklärung bei, dass Ihr Vorhaben nicht über ein anderes Kreditinstitur finanziert werden kann.
Quelle: Land Sachsen-Anhalt · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Land Sachsen-Anhalt |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Gründung, Wachstum |
| Förderquote | bis zu 100 % |
| Maximalbetrag | nicht pauschal festgelegt |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Sachsen-Anhalt |
| Branchen | Kultur & Kreativwirtschaft, Industrie & Produktion |
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung gesichert haben.
- Ihre wirtschaftliche Lage muss erwarten lassen, dass Sie Ihre Verpflichtung aus dem Finanzierungsvertrag erfüllen können.
- Als Finanzierungsnehmerin oder Finanzierungsnehmer müssen Sie nachhaltige Rentabilität besitzen.
- Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen und diese in einem angemessenen Zeitraum zu Ihrem Haupterwerb machen.
- Planen Sie die Zwischenfinanzierung als Produktionsgesellschaft mit Sitz außerhalb von Sachsen-Anhalt, so muss Ihr Vorhaben dennoch einen angemessenen Effekt auf die Wirtschaft von Sachsen-Anhalt haben.
So läuft der Zuschussantrag
Antrag über Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
- 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
- 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
- 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
- 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
- 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.
Nachweise für Zuschuss-Programme
- Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
- Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
- De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
- Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis
Was am Ende bei dir ankommt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Land Sachsen-Anhalt erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Land Sachsen-Anhalt.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Land Sachsen-Anhalt
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Land Sachsen-Anhalt.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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