ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie
Prämie für Frauen, die in Sachsen gründen und dabei besondere Hürden zu überwinden haben – ergänzend zu Beratung und Coaching des Programms.
Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen
Maximale Förderung
1.320 €
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Kurz erklärt von Gründer-Guru
ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Sachsen, bis zu 1.320 €.
Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer in Sachsen; die Konditionen legt der Fördergeber im Einzelfall fest.
Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.
Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.
Offizielle Programmbeschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Sie als Frau mit einem besonderen Gründungshemmnis bei Ihrer Unternehmensgründung. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Sozialversicherungskosten sowie einen Kinderbonus. Die Höhe der Förderung beträgt – in den ersten 6 Monaten EUR 1.320 pro Monat als Zuschuss zum Lebensunterhalt, EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt; – für weitere 9 Monate EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt. Sie erhalten keinen Zuschuss zu den Sozialabgaben, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung über das SAB-Antragsportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Quelle: Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Gründung |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | 1.320 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer in Sachsen |
| Branchen | Gesundheit & Pflege |
Voraussetzungen
- Sie sind eine Gründerin, die • eigene Migrationserfahrung hat oder
- alleinerziehend ist oder
- als pflegende Angehörige Leistungen zur sozialen Sicherung als Pflegeperson erhält oder
- die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung überwiegend als mitarbeitende Familienangehörige tätig war oder
- ein unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung hat oder
- eine gemeinwohlorientierte Unternehmensgründung beabsichtigt.
So läuft der Zuschussantrag
Antrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
- 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
- 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
- 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
- 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
- 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.
Nachweise für Zuschuss-Programme
- Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
- Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
- De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
- Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis
Was am Ende bei dir ankommt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
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Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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