Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Zuschuss für Gründerinnen und Gründer, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung in Sachsen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.
Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen
Maximale Förderung
nicht pauschal festgelegt
Konditionen beim Fördergeber prüfen – die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Kurz erklärt von Gründer-Guru
Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Sachsen; wie hoch die Förderung ausfällt, legt der Fördergeber im Einzelfall fest.
Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung in Sachsen; die Konditionen legt der Fördergeber im Einzelfall fest.
Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.
Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.
Offizielle Programmbeschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: – Gleichstellung von Frau und Mann, – Vorhaben kommunaler Gleichstellungsbeauftragter, – Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum, – Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, – kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit, – Schutzeinrichtungen, – Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie – Modellvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen. Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Vorgründung, Gründung |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | nicht pauschal festgelegt |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung in Sachsen |
| Branchen | Landwirtschaft, Gesundheit & Pflege |
Voraussetzungen
- gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
- Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
- die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen
- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen und andere rechtsfähige Vereinigungen
- wissenschaftliche (Forschungs-)Einrichtungen
- Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen.
So läuft der Zuschussantrag
Antrag über Landesdirektion Sachsen – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
- 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
- 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
- 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
- 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
- 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.
Nachweise für Zuschuss-Programme
- Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
- Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
- De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
- Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis
Was am Ende bei dir ankommt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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