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Schleswig-HolsteinZuschuss

Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie)

Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in Schleswig-Holstein.

Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

nicht pauschal festgelegt

Konditionen beim Fördergeber prüfen – die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.

Förderquote

bis 50 % der Projektkosten

Kurz erklärt von Gründer-Guru

Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Schleswig-Holstein; wie hoch die Förderung ausfällt, legt der Fördergeber im Einzelfall fest.

Gedacht ist das Programm für innovative Unternehmen in SH; die Förderquote liegt bei bis 50 % der Projektkosten.

Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in Schleswig-Holstein. Auch Machbarkeitsstudien und Innovationsberatung sind förderfähig. Träger ist WTSH / Land Schleswig-Holstein. Die Förderung gilt für Vorhaben in Schleswig-Holstein; Konditionen, Fristen und Antragsformulare sollten vor der Antragstellung beim Fördergeber geprüft werden, da sich Programme regelmäßig ändern.

Quelle: WTSH / Land Schleswig-Holstein · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberWTSH / Land Schleswig-Holstein
EbeneLand
RegionSchleswig-Holstein
FörderartZuschuss
PhaseGründung, Wachstum
Förderquotebis 50 % der Projektkosten
Maximalbetragnicht pauschal festgelegt
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeInnovative Unternehmen in SH
BranchenTechnologie, IT & Software

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Vorhaben in Schleswig-Holstein
  • Tragfähiges Gründungs- bzw. Investitionskonzept
  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn

So läuft der Zuschussantrag

Antrag über die WTSH.

  1. 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
  2. 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
  3. 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
  4. 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
  5. 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.

Nachweise für Zuschuss-Programme

  • Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
  • Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
  • De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
  • Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis

Was am Ende bei dir ankommt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die WTSH / Land Schleswig-Holstein erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei WTSH / Land Schleswig-Holstein.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei WTSH / Land Schleswig-Holstein
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von WTSH / Land Schleswig-Holstein.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

Programme vergleichen →

Fristen-Alert für Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie)

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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