Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie)
Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in Schleswig-Holstein.
Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen
Maximale Förderung
nicht pauschal festgelegt
Konditionen beim Fördergeber prüfen – die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.
Förderquote
bis 50 % der Projektkosten
Kurz erklärt von Gründer-Guru
Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Schleswig-Holstein; wie hoch die Förderung ausfällt, legt der Fördergeber im Einzelfall fest.
Gedacht ist das Programm für innovative Unternehmen in SH; die Förderquote liegt bei bis 50 % der Projektkosten.
Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.
Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.
Offizielle Programmbeschreibung
Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in Schleswig-Holstein. Auch Machbarkeitsstudien und Innovationsberatung sind förderfähig. Träger ist WTSH / Land Schleswig-Holstein. Die Förderung gilt für Vorhaben in Schleswig-Holstein; Konditionen, Fristen und Antragsformulare sollten vor der Antragstellung beim Fördergeber geprüft werden, da sich Programme regelmäßig ändern.
Quelle: WTSH / Land Schleswig-Holstein · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | WTSH / Land Schleswig-Holstein |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Gründung, Wachstum |
| Förderquote | bis 50 % der Projektkosten |
| Maximalbetrag | nicht pauschal festgelegt |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Innovative Unternehmen in SH |
| Branchen | Technologie, IT & Software |
Voraussetzungen
- Betriebsstätte oder Vorhaben in Schleswig-Holstein
- Tragfähiges Gründungs- bzw. Investitionskonzept
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn
So läuft der Zuschussantrag
Antrag über die WTSH.
- 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
- 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
- 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
- 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
- 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.
Nachweise für Zuschuss-Programme
- Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
- Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
- De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
- Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis
Was am Ende bei dir ankommt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die WTSH / Land Schleswig-Holstein erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei WTSH / Land Schleswig-Holstein.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei WTSH / Land Schleswig-Holstein
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von WTSH / Land Schleswig-Holstein.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie)
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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