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Nordrhein-WestfalenZuschussBeratung

ESF-Förderrichtlinie 2021–2027

Zuschuss und Beratung für Gründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung in Nordrhein-Westfalen. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.

Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

nicht pauschal festgelegt

Konditionen beim Fördergeber prüfen – die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Kurz erklärt von Gründer-Guru

ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Nordrhein-Westfalen; wie hoch die Förderung ausfällt, legt der Fördergeber im Einzelfall fest.

Gedacht ist das Programm für Gründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung in Nordrhein-Westfalen; die Konditionen legt der Fördergeber im Einzelfall fest.

Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Wörtliches Zitat aus der Förderdatenbank des Bundes (Sie-Form im Original)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Wesentlichen Vorhaben der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie Vorhaben im Bereich Aus- und Weiterbildung und der Inklusion. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage unterschiedlicher Einzelprogramme in folgenden Prioritätsachsen: – Prioritätsachse A: Arbeit, Integration und Bildung, – Prioritätsachse B: Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung, – Prioritätsachse C: Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Funds). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie – wenn keine abweichenden programmspezifischen Regelungen getroffen wurden – bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie die Maßnahme durchführen. Die Regionalagenturen informieren die regionalen Akteure über die Ausrichtung der EU-Strukturfonds und die damit verbundene Landespolitik. Aktuelle Informationen zu Förderinstrumenten, Projektaufrufen, Antragsverfahren und Förderkonditionen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
EbeneLand
RegionNordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Beratung
PhaseVorgründung, Gründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetragnicht pauschal festgelegt
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung in Nordrhein-Westfalen
BranchenGesundheit & Pflege

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die förderfähige Vorhaben auf der Grundlage der jeweiligen Einzelprogramme durchführen.
  • Über konkrete fachliche Ziele und die Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Programmen.

So läuft der Zuschussantrag

Antrag über zuständige Regionalagentur – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

  1. 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
  2. 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
  3. 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
  4. 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
  5. 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.

Nachweise für Zuschuss-Programme

  • Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
  • Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
  • De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
  • Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis

Was am Ende bei dir ankommt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Beraterprofil / Registrierungsnachweis
    • Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Abschluss-/Beratungsbericht
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für ESF-Förderrichtlinie 2021–2027

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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