Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)
Zuschuss für Hochschule, Gründerinnen und Gründer in Bayern. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.
Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen
Maximale Förderung
300.000 € (Validierungsvorhaben); Stipendium 2.500 €/Monat
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Kurz erklärt von Gründer-Guru
Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Bayern, bis zu 300.000 € (Validierungsvorhaben); Stipendium 2.500 €/Monat.
Gedacht ist das Programm für hochschule, Gründerinnen und Gründer in Bayern; die Konditionen legt der Fördergeber im Einzelfall fest.
Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.
Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.
Offizielle Programmbeschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayerische staatliche Hochschule bei der Validierung erfolgversprechender Forschungsergebnisse und Erfindungen (Validierungsprogramm) und bei Existenzgründungen aus Ihrer Hochschule (FLÜGGE). Sie bekommen die Förderung – im Programm FLÜGGE: vor und zu Beginn der Existenzgründung, vor allem zur Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle bis zur Gründungsreife. – im Validierungsprogramm: für die Erforschung und Entwicklung technologisch neuer oder deutlich besserer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, um sie anschließend in die industrielle Forschung zu überführen. Sie erhalten einen Zuschuss oder ein Stipendium – im Programm FLÜGGE von pauschal EUR 2.500 pro Monat plus EUR 150,00 je unterhaltspflichtigem Kind, – im Validierungsprogramm von maximal EUR 300.000 je Vorhaben für die Dauer von bis zu 18 Monaten. Ihren Antrag reichen Sie bitte im Rahmen besonderer Förderaufrufe beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Bayern |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Gründung |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | 300.000 € (Validierungsvorhaben); Stipendium 2.500 €/Monat |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Hochschule, Gründerinnen und Gründer in Bayern |
| Branchen | IT & Technologie, Industrie & Produktion |
Voraussetzungen
- Ihr Vorhaben muss • über den Stand der Technik hinausgehen oder im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sein
- deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen und
- ausreichende Erfolgsaussichten haben (positive Fortsetzungsprognose).
- FLÜGGE-Programm: • Als Gründungswilliger oder Gründungswillige müssen Sie der Hochschule angehören, die den Antrag stellt. Sie dürfen dort mit einem Zeitanteil von bis zu 50 Prozent beschäftigt sein.
- Ihre Hochschule muss einen Mentor oder eine Mentorin benennen und Ihnen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren und weitere Infrastruktur) zur Verfügung stellen.
- Mindestens ein Gründungswilliger oder eine Gründungswillige muss die Nutzungs-/Schutzrechte (mit) innehaben.
So läuft der Zuschussantrag
Antrag über Bayern Innovativ GmbH – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
- 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
- 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
- 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
- 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
- 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.
Nachweise für Zuschuss-Programme
- Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
- Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
- De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
- Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis
Was am Ende bei dir ankommt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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