Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)
Zuschuss für technologieorientierte Gründungen in Bayern – erst für die Konzeptphase, danach für die eigentliche Entwicklung des Produkts.
Zuletzt geprüft am 10. September 2026Quelle ansehen
Maximale Förderung
150.000 € (Entwicklungsvorhaben; Konzeptvorhaben 26.000 €, im Einzelfall 52.000 €)
Förderquote
bis zu 45 %
Kurz erklärt von Gründer-Guru
Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar nur in Bayern, bis zu 150.000 € (Entwicklungsvorhaben; Konzeptvorhaben 26.000 €, im Einzelfall 52.000 €).
Gedacht ist das Programm für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer in Bayern; die Förderquote liegt bei bis zu 45 %.
Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.
Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.
Offizielle Programmbeschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Entwicklungsvorhaben, die mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen zusammenhängen und darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten, kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken. Sie erhalten den Zuschuss aus dem Bayerischen Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) auch dann, wenn Sie noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorlegen können. In diesem Fall bekommen Sie die Förderung für Konzeptvorhaben in der experimentellen Entwicklung (Vorentwicklung). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten – bei Entwicklungsvorhaben bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Softwareunternehmen maximal EUR 150.000, – bei Konzeptvorhaben bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 26.000, in Ausnahmefällen maximal EUR 52.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 15.000. Richten Sie Ihre Projektskizze und Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens auf elektronischem Weg an den beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 10. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Bayern |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Gründung |
| Förderquote | bis zu 45 % |
| Maximalbetrag | 150.000 € (Entwicklungsvorhaben; Konzeptvorhaben 26.000 €, im Einzelfall 52.000 €) |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Unternehmen, Gründerinnen und Gründer in Bayern |
| Branchen | IT & Technologie |
Voraussetzungen
- Personen, die ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen gründen wollen und über das notwendige technische Fachwissen verfügen, und
- technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß EU-Definition, die seit weniger als 6 Jahren existieren und weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
- Ihr Vorhaben muss • mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein
- technisch machbar erscheinen
- Prototypen neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen hervorbringen, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen erwarten lassen
- der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein
So läuft der Zuschussantrag
Antrag über Bayern Innovativ GmbH – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
- 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
- 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
- 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
- 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
- 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.
Nachweise für Zuschuss-Programme
- Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
- Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
- De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
- Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis
Was am Ende bei dir ankommt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft am 10. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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