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BundesweitZuschuss

Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

Zuschuss für Forschungseinrichtung, Hochschule, Gründerinnen und Gründer (bundesweit) bundesweit. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.

Zuletzt geprüft am 11. September 2026Quelle ansehen

Maximale Förderung

nicht pauschal festgelegt

Konditionen beim Fördergeber prüfen – die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.

Förderquote

bis zu 100 %

Kurz erklärt von Gründer-Guru

Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“ ist Geld, das du nicht zurückzahlen musst – verfügbar bundesweit; wie hoch die Förderung ausfällt, legt der Fördergeber im Einzelfall fest.

Gedacht ist das Programm für forschungseinrichtung, Hochschule, Gründerinnen und Gründer (bundesweit); die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Worauf du achten musst: Ein Zuschuss ist in der Regel eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – und wird zurückgefordert, wenn Auflagen oder Nachweisfristen gerissen werden.

Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.

Offizielle Programmbeschreibung

Wörtliches Zitat aus der Förderdatenbank des Bundes (Sie-Form im Original)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben im Bereich der Lebenswissenschaften, die ein hohes Kommerzialisierungspotenzial haben. Gefördert werden Gründungsteams, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht. Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen: – 1. Phase: Ein Proof-of-Concept für den Forschungsansatz wird erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung werden entwickelt. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. – 2. Phase: Der Reifegrad des Forschungsansatzes wird weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung werden ausgearbeitet und das Geschäftsmodell wird weiter konkretisiert. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für normalerweise bis zu 3 Jahre: – Die Höhe des Zuschusses ist in beiden Förderphasen abhängig von den jeweiligen Projektinhalten. – Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Quelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 11. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
EbeneBund
RegionBundesweit
FörderartZuschuss
PhaseGründung
Förderquotebis zu 100 %
Maximalbetragnicht pauschal festgelegt
FristDas Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizzen jährlich bis zum 15. März und 15. September bei dem Projektträger ein. In der 2.
ZielgruppeForschungseinrichtung, Hochschule, Gründerinnen und Gründer (bundesweit)
BranchenIT & Technologie, Landwirtschaft

Voraussetzungen

  • für die 1. Förderphase Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind, und
  • für die 2. Förderphase kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt.

So läuft der Zuschussantrag

Antrag über Projektträger Jülich (PtJ) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

  1. 1Förderfähigkeit prüfen: Zielgruppe, Region und förderfähige Kosten müssen exakt passen – Zuschüsse sind eng definiert.
  2. 2Antrag vollständig einreichen, bevor du das Vorhaben startest. Vorhabensbeginn ist bereits der Vertragsabschluss.
  3. 3Bewilligungsbescheid abwarten und die Nebenbestimmungen lesen; dort stehen Fristen und Auflagen.
  4. 4Vorhaben umsetzen und alle Belege sammeln, getrennt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
  5. 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – sonst droht die Rückforderung.

Nachweise für Zuschuss-Programme

  • Vollständiger Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan
  • Businessplan oder Vorhabenbeschreibung
  • De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
  • Originalbelege und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis

Was am Ende bei dir ankommt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist nach Bewilligung bzw. nach Vorlage der Belege.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“ Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt13 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte in Deutschland
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  5. Dokumente & Nachweise

    • Tragfähigkeitsbescheinigung der fachkundigen Stelle
    • Businessplan als Grundlage der Prüfung
    • Nachweis Leistungsbezug bzw. Restanspruch (ALG-Bescheid)

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“ bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft am 11. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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