Bürgschaften des Bundes und der Länder
Bürgschaft für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer (bundesweit) bundesweit. Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg im Überblick.
Zuletzt geprüft am 11. September 2026Quelle ansehen
Maximale Förderung
nicht pauschal festgelegt
Konditionen beim Fördergeber prüfen – die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.
Förderquote
bis zu 80 %
Kurz erklärt von Gründer-Guru
Bürgschaften des Bundes und der Länder verschafft dir keine Auszahlung, sondern die fehlenden Sicherheiten für einen Bankkredit – verfügbar bundesweit; wie hoch die Förderung ausfällt, legt der Fördergeber im Einzelfall fest.
Gedacht ist das Programm für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer (bundesweit); die Förderquote liegt bei bis zu 80 %.
Worauf du achten musst: Die Bürgschaft kostet: Es fallen einmalige Bearbeitungsgebühr und laufende Bürgschaftsprovision an. Rechne beides in deine Finanzierungskosten ein, bevor du zusagst.
Redaktionelle Einordnung der comveri GmbH auf Basis der offiziellen Programmunterlagen – keine Rechts- oder Förderberatung.
Offizielle Programmbeschreibung
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem: – Für Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern (Einzelheiten - siehe die Einträge zu den Bürgschaftsbanken in dieser Datenbank). – Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab. – In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW-Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab 20.000.000 EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur Verfügung. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) · Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes · Stand: 11. September 2026
Text unverändert übernommen aus der Förderdatenbank des Bundes, Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, lizenziert unter CC BY-ND 4.0.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
|---|---|
| Ebene | Bund |
| Region | Bundesweit |
| Förderart | Bürgschaft |
| Phase | Gründung, Wachstum |
| Förderquote | bis zu 80 % |
| Maximalbetrag | nicht pauschal festgelegt |
| Frist | Laufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Gründerinnen und Gründer (bundesweit) |
| Branchen | Alle Branchen |
Voraussetzungen
- Vorhaben bzw. Betriebsstätte im Fördergebiet
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn
- Tragfähiges Gründungs- bzw. Investitionskonzept
So läuft der Bürgschaftsantrag
Antrag über PricewaterhouseCoopers GmbH – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.
- 1Kreditbedarf mit der Hausbank klären – eine Bürgschaft ersetzt kein Darlehen, sie ersetzt fehlende Sicherheiten.
- 2Bürgschaftsbank des Bundeslands einbinden: entweder über die Hausbank oder im Verfahren „Bürgschaft ohne Bank“ direkt.
- 3Vorhaben, Sicherheitenlücke und Haftungsverhältnisse dokumentieren; geprüft wird ausdrücklich die Lücke, nicht nur das Vorhaben.
- 4Bürgschaftszusage abwarten, dann Kreditvertrag mit der Hausbank abschließen.
- 5Laufende Berichtspflichten einhalten – Bürgschaftsbanken verlangen regelmäßig Jahresabschlüsse.
Nachweise für Bürgschaft-Programme
- Kreditanfrage oder Finanzierungsbestätigung der Hausbank
- Aufstellung vorhandener und fehlender Sicherheiten
- Businessplan und Finanzplanung
- Jahresabschlüsse bzw. BWA bei bestehenden Unternehmen
Was am Ende bei dir ankommt
Kein Geldfluss an dich – die Bürgschaft sichert den Kredit deiner Hausbank ab (üblich sind 50 bis 80 % Ausfallhaftung).
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Bürgschaften des Bundes und der Länder Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte in Deutschland
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Dokumente & Nachweise
- SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
- Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
- Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
- BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
- Übersicht möglicher Sicherheiten
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Dokumente & Nachweise
- Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
- Ausgefülltes Antragsformular der Bank
- ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Bürgschaften des Bundes und der Länder bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Bürgschaften des Bundes und der Länder
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft am 11. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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